Zusammenfassung
Als Ergebnis sorgfältiger Untersuchungen legte der Bundesrat der Bundesversammlung am 25. März 1897 die Botschaft, betreffend den Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen und den Entwurf eines Bundesgesetzes, betreffend den Erwerb und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen vor. Dieser Vorschlag wurde nach Vorberatung durch Kommissionen der eidgenössischen Räte vom Ständerat in der regelmäßigen Junisession der Bundesversammlung und vom Nationalrat in einer außerordentlichen Sitzung im September und Oktober 1897 behandelt. Beide Räte stimmten dem Entwurf des Bundesrats mit großer Mehrheit zu, der Ständerat mit 25 gegen 17 Stimmen und der Nationalrat mit 98 gegen 29 Stimmen und 2 Enthaltungen. An dem Entwurf wurden in mehrfacher Richtung wichtige Änderungen vorgenommen, die in der nachfolgenden Darstellung besonders hervorgehoben sind. Die parlamentarische Beratung war eine sehr eingehende und gründliche, förderte indessen wesentlich neue Gesichtspunkte nicht zutage.
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Weißenbach, P. (1905). Das Bundesgesetz, betreffend den Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen von 1897. In: Die Eisenbahnverstaatlichung in der Schweiz. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50901-8_4
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