Zusammenfassung
Die deutschen Schutzgebiete Afrikas und in der Südsee besaßen bei Ausbruch des Krieges nur eine geringe militärische Macht. In Deutsch-Südwestafrika, Kamerun und Deutsch-Ostafrika wurde diese durch eine besondere Schutztruppe, die unter einem dem Gouverneur nachgeordneten Kommandeur stand, in den übrigen Schutzgebieten durch eine Polizeitruppe ausgeübt. Sämtliche Schutz- und Polizeitruppen waren dem Kommandeur der Schutztruppen, dem Leiter des Kommandos der Schutztruppen im Reichskolonialamt in Berlin, unterstellt. Da die Schutz- und Polizeitruppen nur für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Schutzgebieten vorgesehen waren, genügten die vorhandenen Kräfte in Friedenszeiten vollständig. Anders wurde es, als gegen jegliches Erwarten der Krieg vom Feinde auch auf die deutschen Schutzgebiete übertragen wurde. Jetzt reichten die kleinen Truppen nicht mehr aus, und alle verfügbaren Kräfte, weiße wie schwarze, mußten zur Landesverteidigung herangezogen werden. Unter diesen Umständen wurde auch das pharmazeutische Personal verstärkt. Vor dem Kriege gab es außer dem zum Kommando der Schutztruppen in Berlin gehörenden Korpsstabsapotheker nur bei der Schutztruppe von Deutsch-Südwestafrika zwei Militärapotheker.
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Adlung, A., Lequis, K., Schulze, R., Leuze, W. (1920). Die Tätigkeit bei der Schutztruppe. In: Devin, G. (eds) Die Deutschen Militärapotheker im Weltkriege. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50895-0_3
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