Zusammenfassung
Sehr viele Beanstandungen wegen Einheitlichkeit könnten vermieden werden, wenn sich die Aumelder größere Mühe geben würden , die ihre verschiedenen Neuerungen miteinander verbindenden Erfindungsmerkmale in den Anmeldungen deutlicher hervorzuheben. Dem Patentamte wird es nicht immer möglich sein, das die Einheitlichkeit herstellende Bindeglied zu erkennen, wenn die verschiedenen Neuerungen einfach nebeneinander aufgezählt sind, und es sieht sich genötigt, die Einheitlichkeitsfrage anzuschneiden. Auf diese Weise werden Beanstandungen wegen mangelnder Einheitlichkeit häufig auch dann hervorgerufen, wenn nach dem Gefühl der anmeldenden Techniker Einheitlichkeit vorhanden sein müßte. Fälle dieser Art mögen es gewesen sein, die den Berichterstatter des Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg veranlaßt haben, in folgender Weise die Prinzipien zu illustrieren, nach welchen das Patentamt in Einheitlichkeitsfragen zu verfahren pflegt.
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Teudt, H. (1908). Ein Beispiel für die Beurteilung der Einheitlichkeit. In: Die Abfassung der Patentunterlagen und ihr Einfluss auf den Schutzumfang. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50879-0_32
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