Zusammenfassung
Ein Handelsvertrag ist ein Abkommen zwischen zwei oder mehreren Staaten über wirtschaftliche Fragen2. Der Kreis der in Handelsverträgen (oft auch Handels-, Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag oder Handels- und Konsularvertrag) geregelten Angelegenheiten kann ein sehr weiter sein: Zulassung von konsularischen Vertretern sowie deren Rechte und Zuständigkeit; Niederlassung von ausländischen Firmen, Zulassung und Behandlung von Geschäftsreisenden; Gerichts- und Polizeischutz für Ausländer und ihr Eigentum; Exekution richterlicher Urteile; Schutz von Patenten, Handelsmarken, Verlagsrechten usw.; Steuerfragen; Ausübung eines Gewerbes durch Ausländer; Höhe der einzuhebenden Zölle und der bei der Einfuhr zu entrichtenden sonstigen Steuern und Abgaben; Zollformalitäten; Veterinärvorschriften bei der Einfuhr von Vieh; die Behandlung und Zulassung von fremden Schiffen in heimischen Häfen; Beförderungsbedingungen und Tarife auf Eisenbahnen und anderen Verkehrsmitteln u. v. a. Wir können diese Materien gruppieren: a) Konsularwesen, b) Fremdenrecht, c) Verkehrsfragen, d) Zoll- und Handelsfragen.
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Literatur
Vgl. z. B. R. CALWER: Die Meistbegünstigung der Vereinigten Staaten von Nordamerika. S. 18. Berlin 1902. Eine ausführliche Darstellung der Argumente, die von der amerikanischen Regierung anläßlich der zahlreichen Streitigkeiten vorgebracht wurden, und der europäischen Gegenargumente findet man in „Reciprocity and Commercial Treaties“. S. 393ff. und bei GLIER: a. a. O.
Vgl. GLIER: a. a. O. S. 129ff., dort auch Material über die zahlreichen süd-und mittelamerikanischen Reziprozitätsverträge S. 43ff. Siehe ferner RIEDL: Die Meistbegünstigung in den europäischen Handelsverträgen. S. 48 Wien 1928.
Vgl. dazu die Zusammenstellung aller üblichen Ausnahmen bei TRESCHER Vorzugszölle, Berlin 1908 und RIEDL: Ausnahmen von der Meistbegünstigung. Wien: Julius Springer 1931. Auch in englischer und französischer Sprache erschienen.
Vgl. besonders den ungemein ausführlichen und erschöpfenden Bericht „Colonial Tariff Policies“ der U. S. Tariff Commission 2. Aufl. 1922.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Haberler, G. (1933). Tatsachen und Einrichtungen der Handelsvertragspolitik. In: Der Internationale Handel. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 15. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50873-8_21
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