Zusammenfassung
Bei der weiteren Prüfung der Verpflichtungen des Exproprianten kommt die Frage in Betracht, inwiefern die Zwangseutcignung auf die aus öffentlichen Rechtstiteln zu entrichtenden Lasten und Abgaben einwirkt. Diese Frage darf nicht unerwogen bleiben, weil die Expropriation nicht einzelne geringfügige Theile eines Grundstücks, sdndern auch unter Umständen das ganze Grundstück ergreift, wenn beispielsweise zur Anlage eines Bahnhofs ein ganzer Bauerhof genommen wird oder nach den im vierten Kapitel entwickelten Grundsätzen der Expropiiat berechtigt ist, die Abnahme des ganzen Grundstücks auch in dem Falle zu verlangen, dass für die Zwecke der Expropriation bloss ein Theil desselben noth wendig gebraucht wird.
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Thiel, A. (1866). Leistungen des Exproprianten an Drittbetheiligte aus öffentlichen und privatrechtlichen Titeln. In: Das Expropriations-Recht und das Expropriations-Verfahren nach dem neuesten Standpunkt der Wissenschaft und der Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50860-8_5
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