Zusammenfassung
Die Leistung des Expropriaten beschränkt sich ihrer Natur nach darauf, dass er die Wegnahme oder die Entziehung des Gebrauchs seiner Sache durch den Exproprianten gestattet. Sie trägt also einen bloss negativen Charakter au sich. Soll dem Expropriaten das Eigenthum der Sache völlig genommen werden, so hat er nur über sich ergehen zu lassen, dass der Expropriant sich in deren Besitz setze, sie occupire, selbstverständlich unter Beobachtung derjenigen Regeln und Formen, wie sie das Gesetz vorschreibt. Eine eigene positive Thätigkeit, wie sie in der Tradition sich offenbart, kann ihm dagegen nicht angesonnen werden, weil er ausser Stande ist, frei zu handeln und dem Stärkern weichen muss. Soll ihm der Gebrauch seiner Sache entzogen werden, so ist er bloss verbunden, dies zu dulden.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1866 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Thiel, A. (1866). Leistungen des Expropriaten und des Exproprianten unter einander. In: Das Expropriations-Recht und das Expropriations-Verfahren nach dem neuesten Standpunkt der Wissenschaft und der Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50860-8_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-50860-8_4
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-50550-8
Online ISBN: 978-3-642-50860-8
eBook Packages: Springer Book Archive