Zusammenfassung
Eine der wichtigsten Auslegungs- und Betriebsforderungen ist die Rückhaltung und Abschirmung radioaktiver Strahlung im Kernkraftwerk. Es wird bei der radioaktiven Strahlung zwischen direkt und indirekt ionisierenden Strahlen unterschieden. Zu den ersteren gehören die geladenen Teilchenstrahlen, deren kinetische Energie ausreicht, um Ionisation durch Stoß hervorzurufen, während zur zweiten Gruppe die Photonen und Neutronen gerechnet werden, da diese erst nach Kernreaktionen direkt ionisierende Strahlen als Folgeprodukte erzeugen. Für den Kernreaktor als Strahlenquelle im Kernkraftwerk kommen im wesentlichen nur die α-, β- und γ-Strahlung sowie die Neutronenstrahlung als zu berücksichtigende Strahlenarten in Betracht. Wie schon in Band 1, Kapitel 2, erläutert, stellen die α- und β-Strahlung wegen ihrer kurzen Reichweite keine Probleme hinsichtlich der Abschirmung dar. Die Aufmerksamkeit muß unter dem Gesichtspunkt der Abschirmung mehr auf die γ- und Neutronenstrahlung gerichtet sein. Dagegen hat vor allem die α-Strahlung aufgrund der Emission radioaktiver Stoffe bezüglich der Aufnahme durch Nahrung (Ingestion) und durch Atemluft (Inhalation) wegen der stark ionisierenden Wirkung der α-Teilchen besondere Bedeutung.
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Ziegler, A. (1985). Strahlenschutz. In: Lehrbuch der Reaktortechnik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50316-0_7
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