Zusammenfassung
Die Leichenbestattung hat nur insoweit ein hygienisches Interesse, als vermieden werden muß, daß Gesundheitsschädigungen entstehen. Die herrschende Sitte, daß die Verstorbenen noch bis zum dritten Tage in den Wohnungen bleiben, und eine längere Zeit bis zur Einsargung und Abschließung der Leichen vergeht, birgt die Gefahr einer Übertragung von Krankheitskeimen von diesen auf Gesunde. Im Sommer kommt es durch die Zersetzung der Leichen leicht zu Geruchsbelästigungen. Die eigentliche Bestattung der Leichen, sei es im Erdgrab oder durch Einäscherung, hat weniger gesundheitliche Bedenken. Wünschenswert ist die allgemeine Einführung der obligatorischen Leichenschau auf einheitlicher Grundlage nach Möglichkeit durch einen Arzt, zum mindesten durch besonders vorgebildete Leichenschauen Hierdurch wird einmal der Tod Sicher festgestellt, wenn auch die Furcht vor dem Lebendigbegrabenwerden heute keine Berechtigung mehr hat. Wichtiger ist aber die Bestimmung der Todesursache, was zur Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten (Ermittlung erster Fälle einer Seuche), Aufdeckung strafbarer Handlungen (Unterernährung, Mißhandlung von Ziehkindern u. a.) und Anlegen einer Todesursachenstatistik großen Wert hat. Bei Kindern im ersten Lebensjahre sollte auf dem Totenscheine die Art der Ernährung verzeichnet werden.
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Selter, H. (1920). Leichenbestattung. In: Adam, A., et al. Grundriss der Hygiene. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-49944-9_5
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