Zusammenfassung
Von den Narkosezwischenfällen, die gelegentlich zu Haftpflichtansprüchen führen, sind an erster Stelle die Nervenschädigungen zu nennen, die durch Druck oder Zerrung im narkotischen Stadium vorkommen. Am häufigsten sind die Lähmungen am Arm durch Druck am scharfen Rande des Operationstisches oder Quetschung des Plexus zwischen Schlüsselbein und erster Rippe. Auch im Bereich des Lendenkreuzbeingeflechtes wurden derartige Lähmungserscheinungen beobachtet. Die Prognose ist im allgemeinen gut. In einem Falle kam es zu einer Drucklähmung des Speichennerven und in einem anderen zu einer Plexuslähmung; in beiden wurde durch elektrische Behandlung völlige Zurückbildung erreicht.
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Hübner, A., Warneyer, O. (1939). Betäubungsverfahren. In: Haftpflichtfälle aus der ärztlichen Praxis in juristischer Beleuchtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-49921-0_4
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