Zusammenfassung
Der Prozeßrechtswissenschaft und den Gerichten ist es weitgehend gelungen, die Vorschriften des Grundgesetzes, die unter dem Abschnitt IX „Die Rechtsprechung“ zusammengefaßt sind, in allen Bereichen des Prozeßrechts zu verwirklichen. Dabei wird das Grundgesetz entweder zur Auslegung prozeßrechtlicher Bestimmungen herangezogen 1, oder es werden seine Vorschriften gemäß dem Verfassungsauftrag in Art. 1 III, 20 III GG unmittelbar angewandt 2. So ist heute allgemein anerkannt, daß es sich in Art. 103 I GG nicht nur um ein subjektives Grundrecht, sondern auch um eine objektive Verfahrensnorm handelt 3, die dann unmittelbar Platz greift, wenn das rechtliche Gehör in den Verfahrensvorschriften nicht vorgesehen ist. Auch für das Ermittlungsverfahren hat der Gesetzgeber im Strafprozeßänderungsgesetz vom 19. 12. 1964 (BGBl I, 1067) den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der in der Menschenwürde seine Wurzel findet und sich aus ihr ableitet 4, anerkannt: § 163 a StPO gewährt dem Beschuldigten nunmehr vor Abschluß der Ermittlungen das Recht, sich zu äußern, falls das Verfahren nicht ohnehin einzustellen ist.
Der folgende Beitrag wurde am 1. 3. 1966 abgeschlossen. Besonders im Hinblick darauf, daß der Deutsche Juristentag in Essen (September 1966) das Problem der „Beweisverbote im Strafprozeß“ auf seine Tagesordnung gesetzt hat, ist seitdem bedeutsames Material publiziert worden, das wegen seiner Fülle hier nicht mehr eingearbeitet werden konnte. Es wird daher zusätzlich verwiesen auf die Gutachten von Andenaes (skandinavische Länder), O. W. Mueller (USA), Nuvolone (Romanischer Rechtskreis), Karl Peters und Rupp in Band I Teil 3 A der Verh. des 46. DJT, ferner auf das Rechtsvergleichende Generalgutachten von Jescheck Band I Teil 3 B der Verh. des 46. DJT; des weiteren auf die Zeitschriftenaufsätze von Spendel, NJW 1966, 1102, Kleinknecht, NJW 1966, 1534, Grünwald, JZ 1966, 489, Stree, JZ 1966, 593; Wessels, JuS 1966, 169 und Kohlhaas, DRiZ 1966, 286 sowie die Anm. von Schmidt-Leichner, NJW 1966, 1718; ferner: Geerds, Festschrift Stock S. 171. Zur Diskussion des Essener-Juristentages siehe nun die Berichte NJW 1966, 2050; JZ 1966, 717 (Ulrich Weber), JUS 1966, 455 (Hermann Weber).
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Habscheid, W.J. (1967). Das Persönlichkeitsrecht als Schranke der Wahrheitsfindung im Prozeßrecht. In: Conrad, H., Jahrreiß, H., Mikat, P., Mosler, H., Nipperdey, H.C., Salzwedel, J. (eds) Gedächtnisschrift Hans Peters. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-49912-8_46
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