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Die Unzulässigkeit der Entziehung von Erbbegräbnisrechten

Ein Beitrag zum Institut der Nutzungsverleihung und zur Eigentumsgarantie

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Gedächtnisschrift Hans Peters

Zusammenfassung

Neben den Normal- oder Reihengräbern, die der Reihe nach für eine in der Friedhofsordnung bestimmte Ruhefrist zugeteilt werden, gibt es auf nahezu allen Friedhöfen sog. Wahlgräber (Sondergräber, Vorzugsgräber), die der Erwerber selbst wählen darf und für die er eine Gebühr oder, soweit auch die Reihengräber gebührenpflichtig sind, eine erhöhte Gebühr zu entrichten hat. Auch Wahlgräber — die übrigens auf vielen Friedhöfen die Reihengräber an Zahl weit überwiegen — werden heute in der Regel nur für eine begrenzte, aber im Verhältnis zu den Reihengräbern längere Zeit vergeben; nach Ablauf dieser Zeit besteht die Möglichkeit einer Verlängerung gegen Entrichtung einer weiteren Gebühr. Auf vielen Friedhöfen bestanden oder bestehen aber daneben noch zahlreiche Wahlgräber, die ohne zeitliche Beschränkung, auf „Friedhofsdauer“ oder auch für „ewig“ erworben wurden, in der Regel gegen eine einmalige Zahlung eines oft beträchtlichen Entgelts: die „Erbgräber“, auch als „Kaufgräber“, „Dauergräber“, „Ewigkeitsgräber“, „Familiengräber“, „reservierte Gräber“, „Gruften“ und ähnlich bezeichnet. Vereinzelt schon in der Zeit nach dem ersten Weltkriege, in größerem Umfange aber erst seit dem letzten Jahrzehnt gingen und gehen nun kommunale und kirchliche Friedhofsträger dazu über, die Benutzungsdauer dieser Erbgräber durch eine Änderung der Friedhofsordnung zu beschränken; und zwar regelmäßig in der Form, daß das Recht von einem bestimmten Zeitpunkt an für erloschen erklärt, es den Inhabern der Grabstelle aber freigestellt wird, die Nutzungsdauer gegen eine Gebühr für eine bestimmte Zeit zu verlängern.

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© 1967 Springer-Verlag Berlin · Heidelberg

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Bachof, O. (1967). Die Unzulässigkeit der Entziehung von Erbbegräbnisrechten. In: Conrad, H., Jahrreiß, H., Mikat, P., Mosler, H., Nipperdey, H.C., Salzwedel, J. (eds) Gedächtnisschrift Hans Peters. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-49912-8_37

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