Zusammenfassung
Die Ars formulas medicas conscribendi, das Rezeptschreiben, war schon im alten Griechenland und bei den Römern bekannt. Erst im Mittelalter wurde diese Kunst zu einem unerläßlichen Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit, als eigene Apotheken gegründet wurden und damit die Herstellung und Abgabe der Arzneimittel von den Ärzten auf die Apotheker übergingen. Diese Zweiteilung des Arzneimittelwesens auf einen Stand, dem die Beschaffung und die Zubereitung der Heilstoffe obliegt, und einen anderen, der sich mit ihrer Ordination und Verwendung zu befassen hat, wurde in Europa endgültig vollzogen durch das Verbot des Kaisers Friedrich II. (1194–1250) aus dem Jahre 1224, durch das den Ärzten untersagt ist, eigene Apotheken zu führen und sich an der Gründung von Apotheken zu beteiligen. Seitdem ist die Uezeptur von Arzneimitteln, soweit es in der Krankenbehandlung um die Verordnung von Heilstoffen geht, erst recht zu einer Aufgabe der Ärzte geworden, die mit diesen Anweisungen und Vorschriften die Grundlage für die Arzneibereitung durch den Apotheker liefern.
Man kann dasjenige, was man besitzt, nicht rein erkennen, bis man das, was andere vor uns besessen, zu erkennen weiß.
Goethe, Farbenlehre.
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© 1956 Springer-Verlag OHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Haas, H. (1956). D. S. Dreimal täglich. In: Spiegel der Arznei. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-49859-6_10
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