Zusammenfassung
Die Teile IV und V waren im wesentlichen den inneren Eigenschaften der Flächen gewidmet, die bei „längentreuen Abbildungen“ oder „Biegungen“ der Flächen erhalten bleiben. Jetzt wenden wir uns der Untersuchung äußerer Eigenschaften zu, die dadurch bestimmt sind, wie unsere Fläche im Euklidischen Raum ℜ3 verwirklicht ist, und die nur bei Bewegungen der Flächen in diesem Raum erhalten bleiben. In den zugehörigen Formeln treten dann außer den Grundformen σ l, σ 2 (und damit ω 3) auch noch die weiteren ω l, ω 2 auf. Bei der Fülle des Stoffes, der auf diesem Gebiet seit Euler, Monge und Gauß erarbeitet wurde, ist natürlich eine enge und oft willkürliche Auswahl nötig. Als Rosine in diesem Teil bringen wir in § 67 den Starrheitsbeweis von Herglotz.
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Blaschke, W. (1950). Äußere Flächenlehre. In: Einführung in die Differentialgeometrie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-49663-9_6
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