Zusammenfassung
Das Erhalten und Fördern der Gesundheit der Menschen und die ständige Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen ist eines der Grundanliegen einer modernen Industriegesellschaft. Dazu gehört auch der Schutz vor Lärm. Das betrifft sowohl das Begrenzen und Überwachen seiner Einwirkung auf den Menschen (Immission) als auch das Minimieren des Lärms technischer Erzeugnisse (Emission). Geräte, Maschinen und Anlagen sind demnach so zu konzipieren, konstruktiv zu entwickeln und zu fertigen, daß bei ihrem Betrieb die Lärmerzeugung auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt. Diese Forderung und die Maßnahmen zu ihrer Erfüllung werden in gesetzlichen Grundlagen [1 bis 3] weiter präzisiert. Sie legen die Verantwortlichkeit des Herstellers zur Sicherung einer minimalen Geräuschemission fest, wobei die Orientierung am wissenschaftlich-technischen Höchststand zu erfolgen hat, der sich in den Bestwerten für die Emission ausdrückt.
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© 1995 VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf
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Herklotz, G., Krause, W., Schick, D., Thümmler, J., Wandel, R. (1995). Lärmminderung als Qualitätsparameter. In: Lärmminderung in der Feinwerktechnik. Lärmminderung in der Feinwerktechnik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-48894-8_1
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