Zusammenfassung
Im allgemeinen ist von dem zu untersuchenden Kaffee eine Menge von etwa 500 g zu entnehmen; der Vorrat ist vorher gut durchzumischen. Liegt eine Mischung verschiedener Kaffeesorten oder von Kaffee mit Kaffeeersatzstoffen vor oder besteht der Verdacht einer solchen Mischung, so ist besonders auf gleichmäßige Durchmischung zu achten. Befindet sich der Kaffee in fertigen kleineren Packungen, so sind solche zu entnehmen. Die Proben sind in dicht schließenden Gefäßen (Blechbüchsen, Glasflaschen oder dergleichen) aufzubewahren.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Kaiserlichen Gesundheitsamt. (1915). Vorschriften für die Untersuchung. In: Entwürfe zu Festsetzungen über Lebensmittel. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-48596-1_4
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