Zusammenfassung
Im engsten Zusammenhange mit dem Gedanken der Betriebsgemeinschaft steht die Frage der Rechtspersönlichkeit des Betriebes. Eine in weiterem Umfange ausgebaute Gemeinschaft zwischen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeber, zwischen Belegschaft und Betriebsleiter innerhalb des Betriebes erfordert eine Rechtsträgerschaft dieser Gemeinschaft, eine rechtliche Selbständigkeit des Betriebes. Dem Gedanken der Werksgemeinschaft entspricht es nun, nur der Werks- oder Betriebsgemeinschaft als solcher Rechtspersönlichkeit zu gewähren. Neben ihr würde dann immer noch der Träger des Kapitals als eigentlicher Vertreter des Betriebes in Frage kommen, weil ihm ja noch grundsätzlich das Eigentum und die aus ihm sich ergebenden Befugnisse seiner Verwertung zustünden. Das geht aus dem Schrifttum, insbesondere bei Potthoff, nicht immer eindeutig hervor1. Davon zu trennen ist eine Rechtspersönlichkeit des Betriebes, die in alle Rechte eintreten würde, welche nach der gegenwärtigen Rechtsordnung dem Betriebsinhaber allein zustehen. Im letzteren Falle ist dann der Betriebsleiter nicht mehr alleiniger Herrscher und Träger aller Rechte, die den Betrieb berühren, sondern an seine Stelle tritt voll und ganz das gemeinschaftliche Zusammenwirken sämtlicher Betriebsangehörigen. Es ist daher nicht immer richtig, wenn man Betriebs- oder Werksgemeinschaft mit dem Betriebe gleichsetzt, wie es häufig geschieht2.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Pohl, R. (1930). Personenrechtliche und staatsrechtliche Betriebsfragen. In: Die Rechtsbedeutung des Betriebes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-48582-4_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-48582-4_6
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