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Augenkrankheiten und Fahrtauglichkeit

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Zusammenfassung

Die uneingeschränkte Sehfunktion stellt eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Fahrtauglichkeit dar. Deshalb ist in allen Ländern bei den Zulassungskriterien dem Gesichtssinn ein sehr breiter Raum gewidmet. Die Fachliteratur über das Sehen im Straßenverkehr ist umfangreich; mehrere Arbeitstagungen wurden ausschließlich diesem Thema gewidmet [127]. Zusammenfassende Darstellungen finden sich bei [27, 35]. Es ist bekannt, daß etwa 30% der Bevölkerung an Refraktionsstörungen leiden. Gerade bei älteren Menschen können sich diese oder andere Sehbeschränkungen limitierend auf die weitere Fahrtauglichkeit auswirken. So wird in einer Fallstudie bei über 75jährigen Lenkern als häufigster Ablehnungsgrund die ungenügende Sehkraft angeführt, und auch unter den medizinischen Auflagen findet sich an erster Stelle die Verpflichtung, beim Autofahren eine Brille zu tragen [33]. Eine sorgfältige Untersuchung und Beurteilung der Sehfunktion ist somit bei jeder ärztlichen Stellungnahme zur Fahrtauglichkeit notwendig. Verschiedene Überprüfungen der Fahrbewährung bei Sehbeeinträchtigungen kommen zum Schluß, daß der dynamischen Sehschärfe, d.h. also der Erfassung von Bewegungen und bewegten Objekten weitaus die größte Bedeutung zukommt [17]. Die statische Sehschärfe, das Gesichtsfeld und das Dämmerungssehen sind dagegen nicht von so großer Wichtigkeit. Wahrscheinlich hängen diese Ergebnisse damit zusammen, daß nicht nur das Auge allein als Sinnesorgan wesentlich ist, sondern vielmehr der ganze Komplex von Auge, Nervenbahn und Hirnzentrum. Dabei stellen neben der Bildaufnahme die Auswertung desselben und die Fähigkeit der Erfassung rascher Bildfolgen die wichtigste Voraussetzung fur eine gute Fahrbewährung dar. Die dynamische Sehkraft kann nicht routinemäßig analysiert werden. Ihre Überprüfung muß besonderen Einzelfällen sowie speziellen wissenschaftlichen Studien vorbehalten bleiben. Der begutachtende Arzt wird sich bei der Beurteilung des Sehvermögens auf einfache Untersuchungen stützen müssen, nämlich auf

  • Die Überprüfung der Augenbeweglichkeit: Koordination, Schielen, Zittern.

  • Die Kontrolle der Pupillenweite inkl. Licht- und Konvergenzreaktion.

  • Die Bestimmung der zentralen Sehschärfe für ferne Objekte ohne und mit Korrektur (Brille, Kontaktlinse). Hierbei sind jeweils die geltenden Minimalanforderungen zu berücksichtigen.

  • Die Abschätzung des Gesichtsfelds: Eine grobe Feststellung der horizontalen Grenzen ist mittels Fingerprobe möglich.

  • Die Testung des Farbensinns mittels Ishihara-Tafeln.

  • Die Spiegelung des Augenhintergrunds: Diese empfiehlt sich bei alten Bewerbem sowie bei bestimmten Krankheiten, z.B. bei Diabetes, Hypertonie etc.

  • Die Bewertung des Dämmerungs- und Nachtsehens sowie des räumlichen Sehens: Hierzu bedarf es komplizierter Apparaturen, welche praktisch nur bei Fachärzten oder an verkehrsmedizinischen Untersuchungsstellen vorhanden sind. Eine entsprechende Überweisung ist je nach Komplexität des Falles notwendig.

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© 1980 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Hartmann, H.P. (1980). Augenkrankheiten und Fahrtauglichkeit. In: Der Kranke als Fahrzeuglenker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-48063-8_9

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-48063-8_9

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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