Zusammenfassung
Der leitende Gedanke des Zonentarifs im Gegensatz zu dem Entfernungstarif ist, wie oben schon dargelegt, die gänzliche oder nahezu gänzliche Ausserachtlassung der Entfernung bei der Bemessung des Transportpreises. Daraus ergiebt sich von selbst, dass er eine Begünstigung des Fernverkehrs in Form einer wesentlichen Ermässigung der dafür jetzt bestehenden Transportpreise schaffen will. Eine Ermässigung des Nahverkehrs gehört naturgemäss nicht zu den Zwecken des Zonentarifs, eher das Gegentheil. Denn wenn man nur einen oder nur wenige Preise für alle Entfernungen festsetzen will, so kann man nicht wohl die niedrigsten, für die geringsten Entfernungen bestehenden Preise massgebend sein lassen, muss vielmehr immer über diese mehr oder weniger hinausgehen. Das zeigt sich auch bei den Vorschlägen, welche von den Verfechtern des Zonentarifs gemacht sind. Scharling spricht ganz offen aus, dass die Transportpreise für den Nahverkehr im Verhältniss zu den Selbstkosten zu gering bemessen seien und eher erhöht als herabgesetzt werden müssten, wenn dies nicht ans praktischen Rücksichten (Wettbewerb anderer Verkehrsmittel) sich verbiete.) Die von Perrot 1869 vorgeschlagenen Sätze für Entfernungen bis zu 75 km von 3 M. für die I., 50 Pf. für die II. und 80 Pf. für die III.
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Ulrich, F. (1892). Kritische Betrachtungen über den Zonentarif. In: Personentarifreform und Zonentarif. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47762-1_3
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