Zusammenfassung
Die Wirtschaftsprüfung soll der Bilanzwahrheit und der Offenlegung (Publizität) der Verhältnisse eines wirtschaftlichen Unternehmens dienen; das Gesetz geht aber weiter: es schreibt vor, baß ber Wirtschaftsprüferbericht sich über die Eiinzelheiten des Jahresabschlusses sowie des Geschäftsberichtes zu äußern hat, die bei Jahresabschluß vorgesunden wurden. Diese Verhältnisse hat der Bericht zu erläutern.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Schlomann, A. (1932). Wirtschaftsprüfung in ihrer wirklichen Bedeutung und Handhabung. In: Wirtschaft Technik und Wirtschaftsprüfung. Der Wirtschaftsprüfer, vol 4. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47712-6_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-47712-6_3
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