Zusammenfassung
Wie alle natürlichen und juristischen Personen Gesellschaften, Vereinen und sonstigen Personenvereinigungen beitreten können, können und dürfen sich auch die Gemeinden als Ausfluß ihres Selbstverwaltungsrechts ihrerseits zur Erfüllung bestimmter Zwecke zusammenschließen. Denkbar sind hier die verschiedensten Vereinigungen. So finden wir Gemeinden, die zum Betriebe einer Kleinbahn eine Aktiengesellschaft gründen oder die gemeinsan die Elektrizitätsversorgung innerhalb ihres Gebiets als Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreiben oder die sich auf Gegenseitigkeit zu Haftpflichtversicherungsverbänden vereinigen, und viele andere Möglichkeiten. Es ist nicht richtig1), daß, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich zwischen einer privatoder öffentlich-rechtlichen Form der Verbindung die Wahl gelassen hat, die Möglichkeit privatrechtlicher Verbindung überall da ausgeschlossen ist, wo es sich um die Erfüllung bestimmter einzelner Angelegenheiten handelt. Im Gegenteil, das Zweckverbandsgesetz enthält in dieser Richtung keinen Zwang, sondern eröffnet den Gemeinden lediglich eine bevorzugte Behandlung, wenn sie die öffentlich-rechtliche Form mit ihren allerdings auch stärkeren Bindungen wählen.
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Literatur
Friedrich: Die Samtgemeinden und Zweckverbände. Stier-Somlos Handbuch des kommunalen Verfassungs-und Verwaltungsrechts. Bd. 1, S. 577ff. 1919.
Friedrichs: Das Zweckverbandsgesetz. 1912.
Holle: Kommunale Zweckverbände in Preußen. 1912.
Matthias: Artikel „Zweckverbände“ in Stengel-Fleischmann, Wörterbuch des Deutschen Staats-und Verwaltungsrechts. 2. Aufl. Bd. 3, S. 1030ff. 1914.
Mitzlaff: Der deutsche Städtetag. Deutsche Gem.-Zeitg. 1924, S. 313ff.
Neuwiem: Die kommunalen Zweckverbände in Preußen. 1919.
Wirckau: Das preußische Zweckverbandsgesetz. Arbeiten aus dem juristisch-staatswissenschaftlichen Seminar der Universität Marburg. 1913.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Peters, H. (1926). Das Verhältnis freiwilliger Gemeindevereinigungen zu Reich und Staat. In: Grenzen der Kommunalen Selbstverwaltung in Preussen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47664-8_11
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