Zusammenfassung
Obwohl Erkenntnistheorie im allgemeinen recht wenig Eignung hat, volkstümlich zu werden, so könnte doch die öffentliche Meinung unserer Tage kaum in etwas einiger sein als in der Anerkennung, die sie der Bedeutung der Erfahrung für unser Wissen zollt. Wäre es darum auch überflüssig, dieser Anerkennung neuerlich Ausdruck zu geben, so dürfte derselben doch kaum eine ausreichend klare Einsicht in die Natur jener Bedeutung zugrunde liegen, um einen Versuch, den Erfahrungsgrundlagen unseres Wissens nachzugehen, der Vorfrage zu überheben, ob unser gesamtes Wissen ohne Ausnahme auf Erfahrung zurückgeht. Die öffentliche Meinung antwortet hierauf unbedenklich mit Ja. Wer sich ihrer Autorität nicht ohne Prüfung fügen will, verweilt naturgemäß zunächst. bei Erkenntnisleistungen, für die von alters her mit besonderem Nachdruck der Anspruch auf Unabhängigkeit von der Erfahrung erhoben worden ist. Namentlich der Mathematik hat man lange unbedenklich eine solche Ausnahmestellung eingeräumt. Aber gerade ihr ist sie in neuerer und neuester Zeit immer nachdrücklicher bestritten worden, indem man etwa die Arithmetik auf „Zählerfahrungen“, die Geometrie auf „Meßerfahrungen“ zurückführte. Es mag darum ratsam sein, eine feste Stellung unter Heranziehung von Erkenntnissen zu gewinnen, die dem Streite der Meinungen bisher vielleicht deshalb entrückt waren, weil sie vermöge ihrer Selbstverständlichkeit weder an sich besonderes Interesse wachrufen konnten, noch, wie dies bei manchen gleich selbstverständlichen Erkenntnissen der Mathematik der Fall war, sozusagen eine ganze Wissenschaft hinter sich hatten.
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Literatur
Einiges Nähere hierüber findet man in der Abhandlung R. ArtESEDEns „Über Vorstellungsproduktion“ in den von mir herausgegebenen „Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie” (Leipzig 1904), S. 481 ff.
Es ist nicht überflüssig, die Gewißheit neben der Evidenz ausdrücklich zu berühren, weil, wie sich zeigen wird (vergl. unten § 14), Evidenz auch bei Ungewißheit und nur auf sie bezogen vorkommt. Man kann geradezu von Evidenz für Ungewißheit, genauer für Wahrscheinlichkeit, reden und derselben unseren Fall als einen Fall von Evidenz für Gewißheit gegenüberstellen. Vergl. auch HÖrLER, Logik (große Ausgabe, Wien 1890), § 53.
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Meinong, A. (1906). Einleitendes. In: Über die Erfahrungsgrundlagen unseres Wissens. Abhandlungen zur Didaktik und Philosophie der Naturwissenschaft, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47618-1_1
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