Zusammenfassung
In den meisten Familien richtet man sich hinsichtlich der Pflege und Ernährung eines Kindes zunächst nach den Vorschlägen der Hebamme. Diese ist von alters her die berufene Beraterin der jungen Mutter. Sie ist nicht nur verpflichtet, nach stattgehabter Entbindung noch weitere zwei Stunden bei ihr zu verweilen, sondern sie muß auch — gemäß den Vorschriften des Hebammenlehrbuches — während der folgenden acht Tage täglich zweimal und an den nächsten zwei Tagen noch einmal die Wöchnerin besuchen. Sie trägt während dieser Zeit eine gewisse Verantwortung für das Kind, und daher ist es nur recht und billig, wenn man ihr die Anordnungen über das, was mit dem Kinde zunächst geschehen soll, überläßt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Birk, W. (1917). Die Pflege des Kindes in ihren Einzelheiten. In: Keller, A., Birk, W. (eds) Kinderpflege-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47552-8_2
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