Zusammenfassung
„Querulant“ ist im heutigen Sprachgebrauch, namentlich wenn es mit entsprechendem Tonfall gesprochen wird, ein Schimpfwort; auf einen bestimmten Menschen angewendet, bedeutet es im bürgerlichen Sinne unter Umständen eine Ehrverletzung, ein Absprechen sittlichen oder sozialen Wertes; es würde gegebenenfalls den Tatbestand der Beleidigung im Sinne von § 185 StGB, erfüllen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1932 Julius Springer in Berlin
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Hoche, A.E. (1932). Das Rechtsgefühl der Querulanten. In: Das Rechtsgefühl in Justiz und Politik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47528-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-47528-3_6
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