Zusammenfassung
In Deutschland sind zu staatlichen Eisenbetonbauten zugelassen nur Portlandzement und die Hüttenzemente. Allein für diese Zemente bestehen Normen. Demgemäß sind die beiden Zementarten auch in den neuen Eisenbetonbestimmungen unter dem Sammelnamen „Normenzemente“ zusammengefaßt. Nur „Normenzemente“ dürfen zur Herstellung von Eisenbeton verwendet werden. Auch gegen die Verwendung von Tonerdezement wird, obgleich Normen nicht für ihn bestehen, Einspruch nicht erhoben.
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Literaturhinweise
Schoch: Aufbereitung der Mortelmaterialien, 1913. S. 752.
Empfehlenswert wäre die Anfertigung der Nadeln aus Kruppschem nicht-rostendem Stahl.
Forderung und Erläuterung für Portlandzement, Eisenportlandzement und Hochofenzement gleichlautend.
Für Portlandzement, Eisenportlandzement und Hochofenzement gleichlautend.
Für Portlandzement, Eisenportlandzement und Hochofenzement gleichlautend. Die Festigkeitszahlen sind inzwischen erhöht, vgl. S. 72.
Die Formen müssen vor Ingebrauchnahme gut gereinigt und leicht geölt sein. Am besten verwendet man eine Mischung aus 2/3 Rüböl und 1/3 Petroleum. (Entnommen aus den Mitteilungen der Königl. technischen Versuchsanstalt zu Berlin, Jg. 1898, Heft 2.)
Der Verein Deutscher Portlandzementfabrikanten hat den Herrn Reichsverkehrsminister um Änderung der Festigkeitsvorschriften ersucht und als neue Normenfestigkeiten vorgeschlagen: 180 kg/qcm nach 7 Tagen und 260 bzw. 330 kg/qcm nach 28 Tagen (Zement 1926, S. 200). Vom Verein Deutscher Eisenportlandzementwerke und vom Verein Deutscher Hochofenzementwerke wurden dem Reichsverkehrsministerium gegenüber diese Zahlen schon jetzt als bindend für die den Vereinen angehörenden Hüttenzementwerke anerkannt.
Österreichischer Normenausschuß für Industrie und Gewerbe, Wien III, Lothringer Straße 12.
Önorm B 3311.
Genügt auch nach den Beobachtungen des Verfassers vollkommen.
Prof. M. Ros, Diskussionsbericht I der E.M.B.A., 1925.
Mitteilungen des Kgl. Materialprüfungsamtes 1914, S. 447.
Verlag L. J. Veen, Amsterdam.
Die 7-und 28-Tageproben sind nur dann entscheidend und notwendig, wenn die 4-Tageproben schlecht ausgefallen sind, sonst genügen diese zur Prüfung.
Nach Mitteilung der Tonind.-Ztg. (Dr. Goslich), welche sich mit dem Mitglied der russischen Normenkommission Prof. Budnikoff in Charkow in Verbindung gesetzt hat, sind diese 140 kg zur Zeit maßgebend.
Die Einwirkung des Sulfidgehaltes auf die Eigenschaften von Hochofenschlacken und Hüttenzementen. Grün, R.: Stahleisen 1925, S. 344.
Festigkeitsergebnisse von Portlandzement nach deutschem und englischem Prüfverfahren, Haegermann: Zement 1926, S. 877.
Die Ausdehnung, gemessen am Abstand der Nadelspitzen, darf nicht über 10 mm betragen.
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Grün, R. (1927). Die gemeinsamen Forderungen der Zementnormen. In: Der Zement. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47506-1_9
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