Zusammenfassung
Um nun Delbrücks verhängnisvollen Widerstand zu brechen, der auf den Lehren der Freihandelsschule fußte, galt es, nochmals einen mächtigen Vorstoß gegen diese Ansichten zu unternehmen. Drum verfaßte Siemens eine Denkschrift über die Notwendigkeit des Patentschutzes und überreichte sie Bismarck mit einem besonderen Hinweis auf die widerstrebenden Kräfte seiner Umgebung1). Dies hatte eine vortreffliche Wirkung.
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Literatur
„Revidierter Entwurf eines Patentgesetzes… Redigiert nach den Beschlüssen der Generalversammlung vom 15. November 1875.“ — Berlin 1876.
Die Prüfung sollte keinesfalls schon zur Versagung führen können. „Die Vorprüfung durch die Staatsbehörde setzt eine Unfehlbarkeit der letzteren voraus, welche diese nicht besitzt. Sie entbehrt der Garantien gegen Irrtum und Mißbrauch,“ l. c. S. 7.
Der Patenthof soll entgegen dem früheren Entwurf die Lizenzgebühr im Streitfall nicht festsetzen, sondern nur entscheiden, ob eine vorgeschlagene Gebühr angemessen sei. Eine Grenze für die Bemessung der Gebühr war nicht mehr angegeben.
„Diese Veröffentlichung ist häufig und mit Recht als die Gegenleistung bezeichnet worden, welche der Erfinder der Gesamtheit für das ihm vorübergehend eingeräumte Vorrecht gewährt,“ l. c. S. 9. — Als allgemeine Forderung für die Erfinder wurde noch geltend gemacht: „Eine Erfindung hat erst dann Anspruch auf Berücksichtigung, wenn sie durchgearbeitet und soweit zum Abschluß gebracht ist, daß sie fertig dasteht,“ l. c. S. 25 (vgl. oben S. 14; ferner S. 452).
Vor der Erteilung sollte die Patentbeschreibung nur öffentlich ausgelegt werden.
Dieser soll über Gültigkeit, Auslegung und Lizenzierung entscheiden; Verletzungsklagen dagegen stehen den ordentlichen Gerichten zu.
Diese Denkschrift nebst Begleitschreiben wurde durch Druck vervielfältigt. Die Denkschrift selbst ist auch abgedruckt in „Wissenschaftliche und technische Arbeiten“, Bd. II, 2. Aufl., S. 561 ff. unter dem Titel: „Denkschrift betreffend die Notwendigkeit eines Patentgesetzes für das Deutsche Reich.“ — Es kann sein, daß der allgemeine Gedanke, an Bismarck in irgendeiner Art persönlich heranzutreten, von André angeregt wurde. André schrieb am 17. November 1875 an Siemens: „Unterwegs ist mir durch den Kopf gegangen, ob es nicht zweckmäßig sei, jetzt, wo die Angelegenheit in Fluß zu kommen scheint, doch etwas Druck noch nachzusetzen und ob es nicht möglich sei, Bismarck auf den politischen Machtzuwachs aufmerksam zu machen, den das Reich erfährt, wenn das Patentwesen in unserem Sinne geregelt wird. Überlegen Sie sich das doch einmal. Gelegenheit, eine desfallsige Notiz an Bismarck gelangen zu lassen, müßte gesucht werden“ (Original im Siemensarchiv).
Vgl. S. 7f.; 9f.; 22ff.; 26f.; 36; 47.
Vgl. S. 4; 10; 18f.; 37.
Diese Darstellung gibt den ganz kurzen Auszug dessen, was in zahlreichen Schriften der Freihändler und in Kongreßberichten u. dgl. sich zerstreut findet.
Es sei hier an das S. 231) Gesagte erinnert.
Amtlicher Bericht über den Internationalen Patentkongreß 1873, S. 56.
Brief vom 14. März 1875 an die Nationalzeitung (Siemensarchiv). — Ähnlich auch in einem Brief an Krieger, der aus derselben Zeit stammt (Siemensarchiv). — Am stärksten trat jener Mangel an Erfahrung naturgemäß bei solchen Gegnern hervor, die an sich klare Köpfe und scharfe Denker waren. Zu diesen gehörte vor allem der Führer der ganzen Antipatentbewegung, Prince-Smith, der sich über die allein möglichen Grundlagen eines Patentschutzes durchaus im klaren war und hauptsächlich darum Gegner war, weil er glaubte, daß die Patente für das Gemeinwohl schädlich seien, da sie das Zustandekommen von Erfindungen erschweren, ihre allgemeine Anwendung hemmen und sogar den Erfindern selbst mehr Nachteil als Vorteil bringen. Vgl. z. B. seine Darlegungen in Fauchers „Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaft“1863, Bd. III, S. 158 ff. u. 221.—- Vgl. auch oben S. 34.
Vgl. beispielsweise S. 8 u. 9, sowie S. 27 f.
An Karl Siemens (Siemensarchiv).
Die Krise der deutschen Industrie begann 1873.
„Wiss. Arb.“l. c. II, 563.
l. c. 564.
l. c. 564f.
l. c. 566.
l. c. 566.
l. c. 567.
vgl. oben S. 561).
Delbrück, der Präsident des Reichskanzleramtes, galt schon seit langen Jahren als das Haupthindernis für ein wirksames Vorgehen der Regierung, vgl. S. 35, 39, 41, 46, 53. Er hat auch aus seiner Meinung kein Hehl gemacht. Nun sagt allerdings Grothe, Delbrück habe im Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes 1877 das Patentgesetz als eine Notwendigkeit bezeichnet (Grothe, „Das Patentgesetz“1877, S. 32, Fußnote). Gemeint ist offenbar eine Äußerung vom 4. Juni 1877. Da sagt Delbrück nach Ausweis der Sitzungsberichte, das Patentgesetz sei sehr bedeutungsvoll und der Verein zähle zu seinen Mitgliedern „einen Mann, der beständig die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes betont und allen Einfluß auf das endliche Zustandekommen geltend gemacht hat“(„Sitzungsbericht“1877, S. 98). Damit meinte aber Delbrück nicht sich selbst, sondern offenbar Siemens. — Es ist aber auch an sich nicht undenkbar, daß Delbrück sich nachträglich von der Unhaltbarkeit seiner früheren Anschauungen überzeugt hat.
Siemensarchiv.
Bismarck, „Gedanken und Erinnerungen“, Bd. III, 1919, S. 39. — Die Hervorhebung von Satzteilen durch gesperrten Druck ist hier, wie auch an einigen anderen in dieser Arbeit angeführten Stellen, im Urtext nicht angewendet.
Abgedruckt mit dem falschen Datum 5. Juli 1875 in „Auswahl von Briefen“, S. 476.
Auch in den „Lebenserinnerungen“schreibt er gerade dieser Eingabe einen großen Einfluß zu: „Ich vermute, daß eine Eingabe, die ich als Vorsitzender des Patentschutz Vereins an den Reichskanzler richtete, bei der Entscheidung für den Erlaß eines Reichspatentgesetzes wesentlich mitgewirkt hat.“„Lebenserinnerungen“, l. c. S. 261.
An seinen Bruder Karl (Siemensarchiv).
Schreiben an Wilhelm, 7. August 1876 (Siemensarchiv).
Schreiben an Becker (Siemensarchiv).
„Verlauf und Ergebnis der Beratungen der behufs einer gesetzlichen Regelung des Patentwesens seitens des Reichskanzleramtes zusammengetretenen Sachverständigenkommission“, abgedruckt in „Archiv für deutsches Handels- und Wechselrecht“, Bd. 35, 1877.
„Archiv für deutsches Handels- und Wechselrecht“, l. c. S. 111.
Ebenda, S. 125.
Ebenda, S. 151.
Ebenda, S. 112 und 124.
Ebenda, S. 1351 und 142f.
Ebenda, S. 153.
Ebenda, S. 153f.
Ebenda, S. 165 bis 167.
Ebenda, S. 171.
Schreiben an Geh. Rat Bücker vom 2. September 1876 (Siemensarchiv).
Siemensarchiv.
Siemensarchiv.
Abgedruckt im Reichsanzeiger; ferner in einer mit Unterstützung von Siemens zustandegekommenen Schrift „Beiträge zur Patentfrage“1877 (Verlag Kortkampf). — In einem Rundschreiben an die Bundesregierung hatte das Reichskanzleramt den Entwurf näher begründet. Hinsichtlich des Lizenzzwanges war darin gesagt, man habe zu weit gehende Regelung vermieden, weil sonst die Klarheit und Durchführbarkeit des Gesetzes darunter leiden könnte („Beitr. z Patfr.“l. c. S. 21).
Brief an Karl Siemens vom 16. Dezember 1876 (Siemensarchiv): „Jetzt kommt der Patentschutzverein, der heute und morgen wohl den ganzen Tag Vorstandssitzung bei mir hat.“
S. 2 ff. bzw. 11 ff. der Druckschrift. — Die Eingabe ist auch wiedergegeben in „Beiträge zur Patentfrage“l. c. S. 24 ff.
S. 4 der Druckschrift.
Bericht der 7. Kommission des Reichstages, Nr. 8 der Drucksachen.
Siemensarchiv. — Der Gedanke des Deutschen Museums kam erst später zur Ausführung.
„Auswahl von Briefen“, l. c. S. 521.
Kosenthai, „Das Deutsche Patent gesetz“, Erlangen 1881.
Siemensarchiv. — Auf Anregung von Siemens überreichte der Patentschutzverein etwa ein Jahr später den beiden juristischen Haupthelfern, Klostermann und André, je ein Ehrengeschenk von 6000 Mk. Kosenthai, der begütert war, hatte gebeten, für seine Person von dem Geschenk Abstand zu nehmen. Der Patentschutzverein schlief vorläufig ein.
„Sitzungsbericht des Vereins zur Bef. des Gew.-El.“, 1877, S. 126. Im Bericht steht „fakultative Vorprüfung“, was wohl nicht gemeint war.
l. c. S. 127.
Wahrscheinlich ein Sonderabdruck des Genselschen Aufsatzes im „Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Kelch“1877, Heft 3.
Siemensarchiv.
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Fischer, L. (1922). Gegen Delbrück — Regierungsentwürfe (1876–1877). In: Werner Siemens und der Schutz der Erfindungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47466-8_6
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