Zusammenfassung
Die Geschlechtskrankheiten bereiten der Erkenntnis hinsichtlich der Art ihrer Verbreitung, hinsichtlich ihrer Ausdehnung und ihrer Folgezustände außerordentliche Schwierigkeiten. Die Geschlechtskrankheiten, Gonorrhöe, weicher Schanker und Syphilis, sind nicht anzeigepflichtig. Aber wenn sie auch der Anzeigepflicht unterlägen, so würde das nur zur Folge haben, daß die Kranken statt in die Behandlung von Ärzten sich in die von Kurpfuschern begäben. Denn allgemein besteht die größte Scheu davor, sich zu dem Vorhandensein einer Geschlechtskrankheit zu bekennen, da diese Krankheiten in der Regel durch einen außerehelichen geschlechtlichen Verkehr erworben werden. Zu einem großen Teile werden die Geschlechtskrankheiten verbreitet durch solche weibliche Personen, welche den außerehelichen Geschlechtsverkehr als Gewerbe betreiben, die Prostituierten, und alle Maßregeln, die man angewandt hat, haben sich ausschlleßlich gegen die Prostituierten gewandt. Man hat schon seit Jahrhunderten die Überwachung der Prostituierten, die sittenpolizeiliche Kontrolle, eingeführt. Aber dieses Mittel ist im Laufe der Zeit veraltet, und selbst diejenigen, welche die sogenannte Reglementierung befürworten, können nicht in Abrede stellen, daß der jetzige Modus der sittenpolizeilichen Überwachung unzulänglich ist. Auf der anderen Seite ist eine Bewegung aufgekommen, die sich Abolitionismus nennt (abolition = Abschaffung). Die Abolitionisten sind teils Moralisten, welche die Prostitution abschaffen und gesetzlich verbieten möchten und die Geschlechtskrankheiten als die Folge eines unmoralischen Lebenswandels ansehen und als große Strafe dafür. Zum Teil sind es Vertreter der Sozialdemokratie, die es als eine soziale Ungerechtigkeit ansehen, daß das proletarische Weib beaufsichtigt und zur Zwangsheilung angehalten wird. Zum Teil sind es Vertreter der Frauenemanzipation, die in der Reglementierung eine Herabwürdigung des weiblichen Geschlechts überhaupt sehen. Der Abolitionismus, der großen Boden gewonnen hat, ist eine gefährliche Erscheinung; denn mit moralischen Redensarten kann man Krankheiten nicht verhüten, und die Aufhebung der Reglementierung würde unübersehbare Folgen haben.
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Literatur
Blarschko: Hygiene der Prostitution und der venerischen Krankheiten. Weyls Handbuch der Hygiene, Bd. X. Jena 1900.
Blarschko: Zur Verbreitung der Geschlechtskrankheiten in Deutschland. Medizinische Reform 1910, Jahrgang 18, S. 33.
Neißer: Nach welcher Richtung läßt sich die Reglementierung der Prostitution reformieren? Referat. Abgedruckt in der Zeitschr. für Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Bd. 1, 1903, S. 163.
Hanauer: Die Bekämpfung der sexuellen Infektionskrankheiten. Frankfurt 1903.
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Ewald, W. (1911). Die Geschlechtskrankheiten. In: Soziale Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47460-6_30
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