Zusammenfassung
Die Annahme an Kindes Statt gewährt demjenigen, der leibliche Nachkommen nicht besitzt (§ 1741 S. 1 BGB, Befreiung ist möglich, §§ 1745, 1745 a BGB i.d.F. d. FamRÄndG vom 11. B. 1961 Art 1 Nr 18, 19, BGBl I S. 1224), die Möglichkeit, seine Familie und seinen Namen über seinen Tod hinaus fortzupflanzen; sie ist überdies von großer sozialer Bedeutung für die Betreuung Hilfsbedürftiger und vereinsamter Kinder. Durch das Familienrechtsänderungsgesetz vom 11.8.1961 ist klargestellt worden, daß die Kindesannahme überwiegend sich zu einem Institut entwickelt hat, das vor allem dem Schutz und der Fürsorge durch die Aufnahme jüngerer Kinder in eine Familie dienen soll und nur als Ausnahme für die Erwachsenenadoption in Betracht kommt (vgl Schwarzhaupt in FamRZ 61 331; Meyer-Stolte in Rpfl 61 391).
Das Adoptionsrecht ist seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches mehrfach, besonders während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft und der im Gefolge des zweiten Weltkrieges stattgehabten staatsrechtlichen Neuregelungen, geändert worden. Auf eine Darstellung der rechtshistorischen Entwicklung muß indessen, abgesehen von besonderen Einzelfällen, verzichtet werden, weil sie wegen ihres Umfangs den Rahmen des zur Verfügung stehenden Raumes überschreiten würde. Die Darstellung beschränkt sich daher grundsätzlich auf den Rechtszustand vom 1. Januar 1962; in diesem Rahmen ist namentlich auch das besonders bedeutsame Bundesgesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) vom 11. August 1961 (BGBl I S. 1221 ff.) berücksichtigt, das u. a. in Art 9 (Schlußvorschriften) Abschnitt I die Aufhebung zahlreicher früherer Vorschriften angeordnet hat. Zu den wichtigsten Änderungen, die durch das FamRÄndG getroffen worden sind, vgl Böhmer in DRiZ 61 376 bis 378, ferner Meyer-Stolte in Rpfl 61 391 ff.
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© 1963 Springer Verlag OHG., Berlin/Göttingen/Heidelberg
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Hensel, F. (1963). Die Annahme an Kindes Statt. In: Die Vormundschafts-, Familienrechts- und Fürsorgeerziehungssachen in der gerichtlichen Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47397-5_8
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