Zusammenfassung
Die sozialpolitische Gesetzgebung stand wirklich nur auf dem Papier — solange es nicht staatliche Beamte gab, die die Befolgung der Gesetze kontrolliertcn. Das hat man in allen Industrieländern erfahren, seitdem England im Jahre 1833 die Gewerbeinspektion geschaffen hat.
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Literaturverzeichnis
Immerhin dürften folgende Zahlen von Interesse sein: Im englischen Bergbau kommt auf 23000 Mann Belegschaft ein staatlicher Aufsichtsbeamter, in Preußen auf 3430 Bergarbeiter ein staatlicher Aufsichtsbeamter.
Jahresbericht der Königlich Preußischen Regierungs-und Gewerberäte für 1909, S. 8, 15, 25, 32, 55, 69, 88, 101, 107, 113, 124, 145, 156, 191, 204, 218, 227, 241,250, 271, 285, 298, 311, 326, 360, 373, 393, 405, 440, 472, 488, 509, 515.
A. a. O. S. 15.
Ausführungsanweisung zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom I.Mai 1904, Ziffer 225. Bernhard, Sozialpolitik. 3. Aufl.
§ 139 b der Gewerbeordnung.
Die Volkspartei hatte beantragt, § 105c, Absatz 2 betr. das „Verzeichnis“ zu streichen. Reichstagsverhandlung vom 14. und 16. Februar 1891.
Der Regierungsvertreter hatte, als die Rede Payers so großen Eindruck machte, damit gedroht.
Bebel beantragte, den Arbeitgeber zu zwingen, daß er das „Verzeichnis“ am Schlüsse jeden Monats der Behörde in Abschrift mitteile. Payer bemerkte hierzu: „Wer nach der Polizei schreit, meine Herren, das sind (zu den Sozialdemokraten gewendet) Sie!“… „Dasjenige Organ der Staatsverwaltung, welches von Berufs wegen sich in die Verhältnisse der Industrie eindrängt, nennen Sie, wenn dieses Eindringen Ihnen nicht paßt, Polizeidiener; wenn aber das Eindringen Ihnen paßt, dann ist es — der Herr Aufsichtsbeamte.“
Siehe S. 22 fg. Die Formulare sind mit kleinen Änderungen entnommen dem Kommentar, den der Regierungs-und Gewerberat Oppermann zu der Bundesratsverordnung vom 19. Dezember 1908 verfaßt hat.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Bernhard, L. (1913). Die staatliche Kontrolle privater Betriebe. In: Unerwünschte Folgen der deutschen Sozialpolitik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47374-6_3
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