Zusammenfassung
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (B. O.) ist die gesetzliche Grundlage, nach der in Deutschland die Bahnanlagen und die Fahrzeuge gebaut und der Betrieb mit Rücksicht auf die Sicherheit geführt wird. Nach der B. O. sind die Bahnhöfe Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, auf denen Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder mit Gleiswechsel wenden dürfen. Haltepunkte sind Bahnanlagen der freien Strecke ohne Weichen. Als Grenze zwischen der freien Strecke und dem Bahnhof gelten die Einfahrtsignale oder, wo diese wie auf Nebenbahnen fehlen, die Einfahrweichen. Die Fortsetzung der Gleise der freien Strecke durch die Bahnhöfe heißen durchgehende Hauptgleise zum Unterschied von den anderen Hauptgleisen des Bahnhofs, die von geschlossenen Zügen im regelmäßigen Betriebe befahren werden (Überholungsgleise). Alle sonstigen Gleise sind Nebengleise.
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Müller, W. (1950). Haltepunkte und einfache Zwischenbahnhöfe. In: Bahnhöfe und Fahrdynamik der Zugbildung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47337-1_1
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