Zusammenfassung
Die virtuelle Bank wurde in Abschnitt 2.9 wie folgt definiert:
Die virtuelle Bank ist ein Finanzintermediär im elektronischen Markt, der die Inanspruchnahme von Bankmarktleistungen offeriert und dem Kunden alle Eigenschaften einer „echten“ Bank bietet. Die virtuelle Bank erstellt Bankmarktleistungen nicht selbst, sondern sie mittelt zwischen Kunden und (echten) Finanzdienstleistern und nutzt hierfür die Möglichkeiten des elektronischen Markts.
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Literatur
Bevor der endgültige Name der Advance Bank feststand, wurde sie intern als „Zielgruppenbank“ bezeichnet. Die Advance Bank AG steht in keiner Verbindung zu der in Australien ansässigen Advance Bank. Letztere ist eine (traditionelle) Filialbank, die durch ihre Internet-Präsenz auch international bekannt wurde. Am 20.12.1995 eröffnete sie als erstes australisches Kreditinstitut ihre Homepage im WWW und bot wenig später ihren Kunden Kontoinformationen über dieses Medium an [Moriarty 96].
Vgl. auch [Grote 95, S.30], [Bacher 96, S.10f.].
„Im Extremfall ist die Anbietersoftware vielleicht wichtiger als die Bank, die dahintersteht“, so Reinhard Klein, Leiter Privatkunden bei der Bayerischen Vereinsbank [Wolf 95].
Vgl. Abschnitt 7.3.3.3.
Knowbots, ein aus den Begriffen Knowledge und Robot zusammengesetztes Kunstwort, können selbständig in Netzen nach Informationen recherchieren und die Ergebnisse nach vorgegebenen Kriterien auswerten [Kirn 95, S.29].
Anmerkung: „Der Club ist in erster Linie ein Betreuungsinstrument für den bestehenden Kundenstamm und weniger ein Mittel zur Gewinnung von Neukunden“ [Rapp 96, S.28].
§ 154 AO in der Fassung vom 16.03.1977 lautet: „Kontenwahrheit […] (2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überläßt, hat sich zuvor Gewißheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form bei Konten auf dem Konto festzuhalten. Er hat sicherzustellen, daß er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten und Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist.“ Die konventionell in der Filiale erfolgte Legitimationsprüfung wird von Direktbanken auf die Post übertragen, bei der sich der Kontoeröffnende bei Entgegennahme der Bankformulare ausweist.
Zusammenschluß der 10.500 deutschen Notare
Die ZPO muß entsprechend angepaßt werden, um den Beweiswert einer elektronischen Unterschrift festzulegen.
Vgl. Abschnitt 3.5.1.
Vgl. auch [Stockmann 96].
In den kommenden Jahren soll der Eigenheimerwerb von der Bundesregierung intensiv gefördert werden. Ziel ist, die niedrige Eigentumsquote in Deutschland an die anderer (westeuropäischer) Staaten anzugleichen [BMBau 96, S.4f.].
Die Bundesbürger haben ein privates Vermögen von mehreren Billionen Mark aufgebaut [Grebe 95, S.21]. „Der typische Erbe als Verantwortlicher für diese Geldanlage […] wird […] in der Altersgruppe der 50 jährigen liegen“ [Grebe 95, S.24].
Dies wird deutlich an der Zahl der Dimensionen, in denen man kommunizieren kann: Die unterschiedlichen Bewegungsdimensionen der Körperteile (Kopf, Gesicht, Arme, etc.) ergeben eine Summe von 104 Kommunikationsdimensionen, während die Sprache alleine lediglich eine Kommunikation in neun unterschiedlichen Dimensionen ermöglicht [Frey 84, S.30f.].
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© 1998 Physica-Verlag Heidelberg
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Stockmann, C. (1998). Die virtuelle Bank als Bedrohung für traditionelle Finanzdienstleister. In: Elektronische Bankfilialen und virtuelle Banken. Bankinformatik-Studien, vol 3. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47016-5_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-47016-5_8
Publisher Name: Physica-Verlag HD
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Online ISBN: 978-3-642-47016-5
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