Zusammenfassung
Mit der Proklamation der „Informationsgesellschaft“ durch Politik, Medien und Wissenschaft und insbesondere mit Beginn der Kommerzialisierung des Internet wurde ein neues Vokabular in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt, das zunehmend durch die Tagespresse und Zeitschriften mit populärwissenschaftlichem Inhalt geprägt wird. Oft ist von „virtuellen Welten“ die Rede, in denen alles „elektronisch“ abgewickelt wird. Die folgenden Ausführungen werden die Bedeutung der unterschiedlichen Begriffe erklären und aufzeigen, daß diese inzwischen sogar häufig mißverständlich verwendet werden.
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Literatur
„Die Firma VPL aus Kalifornien, die auch als erste den zuvor genannten Datenhandschuh entwickelte, ist hier noch einen Schritt weiter gegangen und hat einen kompletten Anzug entwickelt, den »Datenanzug«, der wie ein verdrahteter Overall aussieht und ebenfalls Informationen an den Computer übermittelt — in diesem Fall ist der gesamte Körper des Benutzers die Schnittstelle“ [Sherman/Judkins 95, S.20].
Der Begriff „Cyberspace“ wurde durch den Science-Fiction-Autor William Gibson in dessen 1984 erschienenen Bestsellerroman „Neuromancer“ geprägt. Der Begriff wird inzwischen gebraucht, um den imaginären Raum zu bezeichnen, „in dem sich für die Menschen, die die CMC-Technologie benutzen, Wörter, zwischenmenschliche Beziehungen, Daten, Reichtum und Macht manifestieren“ [Rheingold 94, S.16f.] (vgl. auch [Gibson 84], [Aukstakalnis/ Blatner 94, S.24], [Cotton/Oliver 94, S.54]).
Besonders deutlich wird dieser Sachverhalt in den Definitionen von Schmid, wonach Elektronische Märkte im engeren Sinne „[…] Marktplätze“ sind, Elektronische Märkte im weiteren Sinne als „informationstechnische Systeme“ definiert werden (siehe oben).
In Auktionen erfolgt das „Matching“ von Angeboten und Nachfragen. Je nachdem, ob dieses Matching zu bestimmten Zeitpunkten erfolgt, bis zu denen Gebote zunächst gesammelt werden oder aber das Matching permanent andauert, spricht Langenohl von periodischen bzw. kontinuierlichen Auktionen [Langenohl 94, S.109f.].
Zitiert nach [Langenohl 94, S.97].
Die Bezeichnung „elektronisch“ kann weggelassen werden, da sie implizit durch den Begriff „virtuell“ vorausgesetzt wird.
Prinzipiell ist der Trend zu erkennen, daß diese Automatensysteme technisch mit PCs zu Zugangsstationen zum Elektronischen Markt migrieren. Sowohl die Historie als auch die Einschränkung dieser Geräte auf bestimmte Anwendungen (kurze Kontaktzeiten) rechtfertigen, die Sonderstellung der elektronischen Kiosksysteme hervorzuheben. 9 Zum Begriff der Kundenbindung vgl. [Diller 96, S.81ff].
Zum Begriff des „Electronic Banking“ vgl. Abschnitt 2.10.
Hervorhebungen im Original wurden hier weggelassen.
Je nach Sichtweise, kann man — wie bereits angedeutet — unter einer „Bank“ ein Bankgebäu-de, eine Organisation oder einen Finanzdienstleister gegenüber Bankkunden verstehen. Entsprechend unterschiedlich definiert sich dann die virtuelle Bank.
Außerdem setzt die Definition grundsätzlich voraus, daß eine virtuelle Bank eine Nichtbank ist. Hierfür gibt es lediglich eine Ausnahme, die nur der Vollständigkeit wegen beschrieben werden soll: Wenn eine (echte) Bank eine Präsenz im elektronischen Markt aufbaut, die dem Kunden die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen erlaubt, die jedoch nicht von dieser Bank selbst erstellt werden, so kann auch eine echte Bank als virtuelle Bank agieren.
Im Sinne dieser Definition umfaßt das Telebanking auch das Automatenbanking, während Kreuzer beide Begriffe voneinander abgrenzt. Das Telefonbanking fällt dagegen sehr wohl unter den Begriff des Telebanking.
Oft findet man Definitionen, die unter Homebanking auch das Telefonbanking subsumieren. Das soll in dieser Arbeit jedoch nicht der Fall sein.
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© 1998 Physica-Verlag Heidelberg
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Stockmann, C. (1998). Begriffliche Grundlagen. In: Elektronische Bankfilialen und virtuelle Banken. Bankinformatik-Studien, vol 3. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47016-5_3
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Publisher Name: Physica-Verlag HD
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