Zusammenfassung
Die Fallstudie untersucht und bewertet die Schadstoflkontrollen bei Äpfeln und Apfelprodukten. Ausgangsüberlegung für die Durchführung einer Fallstudie ist, daß Organisation und Intensität von Schadstoflkontrollen sehr verschieden ausgestaltet sein können. Sie sind vom Produkt, dessen relevanten Schadstoffen, von den Angebotsstrukturen und Vermarktungsformen abhängig. Deshalb scheint es zweckmäßig, sich auf die Erforschung der Kontrollen einer Produktgruppe zu konzentrieren.
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Literatur
Die Probleme ergaben sich insbesondere bei der Gestaltung angemessener Stichprobenpläne. In ausgewählten Landkreisen wurden tur das gleiche Produkt konventionelle und ökologische Erzeuger beprobt, in Stadtstaaten traten an die Stelle der Erzeuger die einschlägigen Läden (ZEBS, 1994, S. 22).
Insgesamt fanden die im Monitoring eingebundenen amtlichen Untersuchungsämter bei Äpfeln 326 verschiedene Wirkstoffe (ZEBS, 1994, Anlage 5, Bd. 2, S. 592 ff). Die ZEBS bezog in ihre weiterführenden Analysen aber nur die 96 Wirkstoffe ein, nach denen in mindestens 85% der Stichproben auch gesucht worden war. Nur bei diesen Stoffen kann von einer repräsentativen Stichprobe ausgegangen werden. Nicht im Untersuchungsspektrum der Ämter waren die im Obstbau relevanten Mittel Cyhexatin, Diflubenzuron, Fenazaquin, Fenbutation-Oxid und Fenoxicarb. Sie können nicht mit Hilfe der Standard-Multimethoden nachgewiesen werden. Auch bei dem breit angelegten Screening blieben also einige Stoffe unberücksichtigt.
Die 55 Wirkstoffe, die in Tabelle 6–1 nicht aufgeführt sind, aber mindestens einmal quantifiziert werden konnten, wurden in durchschnittlich weniger als 1% aller Proben nachgewiesen (ZEBS, 1994, Anhang 5, Bd. 2, S. 592 ff).
Im Monitoring wurden beim Apfel auch zehn verbotene Wirkstoffe überprüft. Die Pestizide Aldrin, Captafol und Dieldrin wurden in 0,1% der Proben nachgewiesen. DDT, HCB, HCH und Heptachlor, inzwischen eher als Umweltkontaminanten denn als Rückstände einzuordnen, konnten in 0,2% der Proben quantifiziert werden (ZEBS, 1994, S. 231 ff). Über den Unterschied zwischen nicht zugelassenen und verbotenen Pestiziden siehe Seite 163.
Tabelle 6–3 im Anhang weist, neben den international und national gültigen Höchstmengen, auch den maximalen, im Monitoring gemessenen Wert auf. Für Parathion ist die Überschreitung beider Höchstmengenangaben zu beobachten. Mindestens eine von 2.703 Proben liegt mit 0,82 mg/kg über der zulässigen Höchstmenge von 0,5 mg/kg. Bei dem geltenden ADI von 0,005 mg/kg Körpergewicht (FAO, 1991, S. 116) dürfte ein 70 kg schwerer Erwachsener nur 400 g und ein 20 kg schweres Kind nur 120 g dieserart belasteter Äpfel essen. Die Organophosphor-Verbindung Parathion wird allerdings auch schnell wieder abgebaut und ausgeschieden. Eine akut toxische Reaktion ist bei einer Belastung von unter einem Milligramm nicht zu erwarten (Dunkelberg, 1989, S. 121 ff).
Auch die Autoren des ZEBS Berichtes schreiben in ihrer vorsichtigen Bewertung, die Rückstandsbelastung pflanzlicher Lebensmittel ergebe ein befriedigendes Bild (ZEBS, 1994, S. 175).
Der Staat Washington ist u.a. eine bedeutende Obstbauregion der USA.
Siehe z.B. McConell et al. (1990) über die Belastung nicaraguanischer Mechaniker von Flugzeugen im Pflanzenschutzmittel-Einsatz; Pingali et al. (1994) und Antle und Pingali (1994) mit ihren medizinischökonomischen Untersuchungen philippinischer Reisfarmer; Crissman et al. (1994) über Pestizide im Kartoffelanbau und den Gesundheitsstatus der ekuadorianischen Landbevölkerung; sowie weiterführende Politik- und Forschungsansätze von Antle und Capalbo (1994); Zilberman und Castillo (1994); und Cropper (1994).
Weitere Substanzen, welche die europäische Landarbeiter-Vereinigung zum Verbot vorschlägt, sind 16 Pflanzenschutzmittel, die mit dem Rückgang der Fischbestände in der Nordsee in Verbindung gebracht werden und Methylbromid, das die Ozonschicht schädigen soll (Farmers Weekly, 13.5.1994).
Dabei können sie einen Teil der Kosten ihres risikofreudigen Verhaltens externalisieren. Die durch eine Pestizidbelastung hervorgerufenen Krankheitskosten werden in Industrienationen in der Regel von der Allgemeinheit, der Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, oder von anderen Versicherungsformen übernommen (Zilberman und Castillo, 1994, S. 603).
Eine differenziertere Aussage über diesen Punkt ließe sich nur in einer eingehenderen Studie bestimmter Erzeugerregionen machen. Die Verhandlungsposition der Saisonarbeiter hängt dabei wesentlich von den regionalen Arbeitsmärkten für ungelernte Kräfte zur Erntezeit ab. Zumindest in Deutschland kommen z.Z. die Saisonarbeitskräfte im Obstbau überwiegend aus Polen. Es ist unwahrscheinlich, daß sie für den kurzen Arbeitseinsatz in Deutschland organisiert sind.
Tierversuche ergaben bei oralen Gaben von Patulin einen LD50 Wert von 25–46 mg/kg Körpergewicht bei Mäusen und 27,8–30,5 mg/kg Körpergewicht bei Ratten. In einer Langzeitstudie (109 Wochen) mit niedrigeren Dosen bis zu 1,5 mg/kg Körpergewicht konnten keine krankhaften Veränderungen beobachtet werden (McKinley und Carlton, 1991, S. 221).
Weitere Toxizitätsstudien und biochemische Untersuchungen sollten bestehende Informationsdefizite über Patulin abbauen. Dabei sollte die mögliche Gesundheitsgefahrdung des Menschen ebenso untersucht werden wie das Vorkommen Patulins in Lebensmitteln (Salunkhe und Patil, 1991, S. 471).Auch von staatlicher Seite wird der Patulinbelastung Beachtung geschenkt. Aus der Verwaltungsvorschrift für das Lebensmittel-Monitoring im Jahre 1995 geht hervor, daß die amtlichen Untersuchungseinrichtungen u.a. Apfelmus und Apfelsaft beprobten und auf Patulin untersuchten (GMB1 1995, Nr. 19, S. 366 ff).
Die maximal tolerierbare tägliche Aufnahme von Patulin wird laut WHO für Erwachsene mit lug/kg Körpergewicht und für Kinder mit 0,26 ug/kg Körpergewicht angegeben (Food Laboratory News, 1990, S. 40).
Zwei dieser fünf Betriebe sind Hersteller von Kindernahrung. Bei ihnen konnte bei 94% bzw. 100% der Proben kein Patulin nachgewiesen werden.
Es wird, inspiriert von Riebel (1994), also von einem entscheidungsorientierten Kostenbegriff ausgegangen. Danach sind „Kosten ... die durch die Entscheidung über das betrachtete Untersuchungsobjekt ausgelösten Ausgaben (im Sinne von Zahlungsverpflichtungen, Auszahlungssumme)“ (Riebel, 1994, S. 627).
Ein pagatorischer Wert ist ein auf Zahlungsvorgängen beruhender Wert.
Hierzu wurden die aktuellen Preise akkreditierter Prüflaboratorien erfaßt. Die Vorgehensweise und die ermittelten Werte sind im Anhang, Tabelle 6–4 zusammengefaßt.
Wie in Kapitel 7 ausführlich beschrieben wird, bestehen die Kontrollsysteme der Erzeuger (integrierte bzw. ökologische Produktion) nicht nur aus Rückstandsanalysen, sondern auch aus Betriebskontrollen. Letztere überwachen die allgemeine Produktionspraxis und können so auch den Austrag an Pflanzenschutzmitteln und damit die Belastung mit Rückständen beeinflussen. Auch bei den Kontrollen der Fruchtsafthersteller (Kapitel 8.2) durch ihren Verband wird der betriebliche Ablauf mit überprüft.
Beispielsweise bei den relativ großen Mengen von Pistazien, die zum Aflatoxinnachweis notwendig sind.
Hierunter fallen z.B. Zeitaurwendungen für Dokumentationen oder die Zeit, die Betriebskontrollen in Anspruch nehmen.
Grundsätzliches zur Bewertung von Kontrollkosten wurde in Kapitel 5.1.2.2 erörtert.
Die Adressaten des Fragebogens waren Firmen, die der Verband der Fruchtsaft-Industrie, Bonn, und das Institut für Lebensmittelkonservierung, Neumünster, für die Befragung vorgeschlagen hatten.
Diese Zahl errechnet sich aus den Angaben in Tabelle 6–5 wie folgt: [(Nettoeinfuhr Apfelsaft in Litern x 1,3) + Nettoeinfuhr Mostäpfel in Tonnen]. Die Multiplikation der Literangaben mit dem Faktor 1,3 ergibt die Rohwarenmenge in Tonnen.
In den ZMP Statistiken werden die über „Erzeugermärkte“ abgesetzten Mengen gesondert ausgewiesen. Hiermit ist der Teil der inländischen Marktobstproduktion angesprochen, der im Erfassungshandel über die Genossenschaften oder den Fachgroßhandel abgesetzt wird.
LEH wird als Abkürzung für den Lebensmitteleinzelhandel benutzt.
Hier ist z.B. das Fruchtkontor der Edeka zu nennen. Die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Edeka Zentrale AG setzte 1995 1,35 Mrd. DM um und gilt bereits als drittgrößter deutscher Bananenimporteur und zweitgrößter Reifer (Lebensmittel-Zeitung, 2.2.1996). Für die Warenbeschaffung unterhält das Edeka Fruchtkontor, dessen Hauptsitz in Hamburg liegt, regionale Niederlassungen in Köln, München, Bolzano (Italien), Delft-de-Lier (Niederlande) und Valencia (Spanien) (Edeka, 1994).
Diese Angaben beruhen auf den Daten in Tabelle 6–6 im Anhang bzw. auf ZMP, 1995a, S. 32–34. Der Prozentsatz zur Selbstversorgung betrug in den neuen Bundesländern sogar 34%; in der Schätzung für Schaubild 6–1 wurde der niedrigere Prozentsatz (25%) der alten Bundesländer verwendet. Die Einkaufequellen der Großverbraucher (Restaurants, Heime u.a.) sind hier nicht berücksichtigt. Bei diesen Nachfragern spielt die Hausgartenproduktion sicherlich keine Rolle, sie werden direkt vom Fachgroß- und Sortimentsgroßhandel beliefert.
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© 1997 Physica-Verlag Heidelberg
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Wiegand, G. (1997). Fallstudie: Die Schadstoffkontrolle bei Äpfeln und Apfelprodukten — Fragestellung und Methode. In: Die Schadstoffkontrolle von Lebensmitteln aus ökonomischer Sicht. Umwelt und Ökonomie, vol 20. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47007-3_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-47007-3_7
Publisher Name: Physica-Verlag HD
Print ISBN: 978-3-7908-1024-0
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