Zusammenfassung
Zentrale Aspekte der Sicherheit technischer Anlagen sind im Rahmen des Immissionsschutzrechtes und der Gewerbeordnung geregelt. Wichtigste gesetzliche Regelung ist die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die Störfallverordnung — 12. BImSchV. Sie wurde als Ergebnis zunehmender öffentlicher Diskussionen über Gefahren und Risiken moderner Technik vor dem Hintergrund schwerer Schadensfälle im Jahre 1980 erlassen. 1988 novelliert, 1991 geändert und als Neufassung bekanntgemacht, wurde sie zuletzt im Jahre 1993 geändert. Ziel der Störfallverordnung ist die Abwehr von Gefahren, zum einen durch Verhinderung von Störfällen, zum anderen durch Begrenzung der Schadensfolgen/Auswirkungen von eingetretenen Störfällen (Wefers, Reimers, 1991). Paragraph 5 der Störfallverordnung regelt die Anforderungen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen (betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne), Paragraph 7 stellt die Grundlage für die im Rahmen der Genehmigung durchzuführenden Sicherheitsanalyse (Auswirkungsbetrachtungen) für genehmigungspflichtige Anlagen gemäß Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) dar.
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© 1996 Physica-Verlag Heidelberg
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Schön, M. (1996). Sicherheitsforschung und Sicherheitstechnik. In: Einflüsse der Forschungsförderung auf Gesetzgebung und Normenbildung im Umweltschutz. Technik, Wirtschaft und Politik, vol 20. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-46984-8_13
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Publisher Name: Physica-Verlag HD
Print ISBN: 978-3-7908-0904-6
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