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Steuerliche Behandlung von Ersparnissen und Kapitaleinkommen privater Haushalte im Rahmen des gegenwärtigen Einkommensteuersystems

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Marktorientierte Neugestaltung des Einkommensteuersystems

Part of the book series: Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge ((WIRTSCH.BEITR.,volume 106))

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Zusammenfassung

Bei der Untersuchung eines Übergangs von der bestehenden Einkommensteuer zu einer Konsumsteuer wäre es sicherlich unrealistisch, davon auszugehen, daß die gegenwärtige Einkommensteuer auch nur annähernd einer idealen Einkommensteuer nach Schanz/Haig/Simons entsprechen würde. Vielmehr enthält die gegenwärtige Einkommensteuer bereits eine Vielzahl von Elementen einer Konsumbesteuerung.

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Literatur

  1. Siehe W. Kitterer (1981), S. 332.

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  2. Das staatlich verordnete (Zwangs-)Sparen in Form von Sozialbeiträgen privater Haushalte an Rentenversicherungsträger wird hier nicht erfaßt, da Sozialversicherungsbeiträge im Modell zu den Steuern auf den Faktor Arbeit zählen.

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  3. Zahlenübersichten und methodische Erläuterungen zur gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundesbank für den Zeitraum 1960 bis 1989 finden sich in Deutsche Bundesbank (1990). Ein Ausweis der Zahlen für das Jahr 1988 erfolgt in Deutsche Bundesbank (1989), S. 18 ff. und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (1989a), S. 313 ff.

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  4. Vgl. Deutsche Bundesbank (1990), S. 143 f.

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  5. “Der Verkehrswert des Wohnungsgrundvermögens privater Haushalte belief sich Ende 1982 nach einer groben Schätzung auf rund 3 Bill. DM gegenüber 1,7 Bill. DM Geldvermögen privater Haushalte nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank”. Siehe Statistisches Bundesamt (1991c), S. 34.

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  6. Siehe Statistisches Bundesamt (1991a), S. 225 und S. 392.

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  7. Im Rahmen der mikrokonsistenten Datenbasis verkörpern die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen, bereinigt um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn, der dem Lohneinkommen zugeschlagen wird, die Kapitaleinkommen der privaten Haushalte. Aufgrund der Modellkonzeption müssen die privaten Haushalte Empfänger sämtlicher im Unternehmensund Staatssektor entstandener Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen sein. Dazu gehören auch die empfangenen Einkommen dieser Art aus dem Ausland. Gemäß den Ergebnissen der VGR des Statistischen Bundesamtes (1991a, S. 260 ff.) entfallen auf die privaten Haushalte zwar über 80% der empfangenen Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen; dennoch sind die den privaten Haushalten im Modell zugewiesenen Kapitaleinkommen um die eigentlich den übrigen Sektoren zufließenden Einkommen zu hoch. Zusätzlich werden die Abschreibungen im Unternehmenssektor ebenfalls dieser Komponente zugeschlagen. Folglich kann das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen, was die absoluten Werte betrifft, nicht anhand der VGR-Statistiken in seine Bestandteile aufgeteilt werden. Jedoch wird die Struktur, die das Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen der privaten Haushalte in der VGR aufweist, auf das Modell übertragen. Für die weitere Analyse im Rahmen des Modells sollen daher die prozentualen Anteile der Komponenten des Kapitaleinkommens der privaten Haushalte ermittelt werden.

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  8. C.L. Ballard/D. Fullerton/J.B. Shoven/J. Whalley (1985), S. 100 können für die Vereinigten Staaten aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden detaillierten Informationen über die in dem Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen enthaltenen Größen eine Aufschlüsselung in verschiedene Komponenten je Einkommensklasse vornehmen. Jedoch verwenden auch sie einige ad hoc-Annahmen, um die einzelnen Anteile bestimmen zu können.

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  9. Vgl. Statistisches Bundesamt (1991a), S. 263.

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  10. Diese Bestimmung ist letztmals für den Veranlagungszeitraum (VZ) 1986 anzuwenden. Diese Regelung gilt allerdings weiterhin für Steuerpflichtige, bei denen die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes im VZ 1986 bereits vorgelegen haben, soweit sie nicht für die Neuregelung optieren. Siehe zu den Übergangsbestimmungen § 52 Abs. 21 Satz 1 bis 4 EStG.

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  11. Vgl. Deutsche Bundesbank (1989), S. 20.

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  12. Auf die Problematik der “Schattenwirtschaft” in der Bundesrepublik soll in diesem Zusammenhang nicht eingegangen werden.

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  13. So heißt es in einer Verlautbarung der Deutschen Bundesbank (1992, S. 17): “Neben der dominierenden Geldvermögensbildung hat auch der Erwerb von Wohnungseigentum in den Anlageüberlegungen der privaten Haushalte eine vergleichsweise hohe Bedeutung. Häufig geht insbesondere die Vorsorge für Familie und Alter mit dem Wunsch nach den “eigenen vier Wänden” einher. Die Realisierung dieses Wunsches wird in Deutschland zudem durch vielfältige Formen staatlicher Hilfen gefördert. Den hohen Stellenwert, den die privaten Investitionen in Wohngebäude oder Eigentumswohnungen… zum Zweck der Eigennutzung, zum Teil auch zur Vermietung, im Anlagekalkül privater Haushalte einnehmen, zeigen die entsprechenden Mietaufwendungen. “

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  14. Siehe z.B. die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes (1986), S. 30 f. sowie H. Richter/H.-U. Richter (1994), S. 622.

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  15. p.B. Spann (1991), S. 255 vermerkt zu dieser Problematik: “Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung — die im Durchschnitt permanent negativ ausfallen — ist unzweifelhaft, daß dem Fiskus auf Dauer Steuereinnahmen entgehen. Würde man diese Einkunftsart morgen abschaffen — was in der Öffentlichkeit vermutlich fälschlich als Begünstigung der Vermieter und Verpächter verstanden werden würde — so würde es keineswegs zu Steuerausfallen kommen: wie die empirische Mikroanalyse gezeigt hat, würde die Lohn- und Einkommensteuer etwa 10 Prozent mehr Aufkommen erbringen. Wo bleibt da die Fairneß? Allein dieses Ergebnis mag Steuerpolitikern zu denken geben.”

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  16. Siehe O. Lang (1993), S. 16 und zur Studie des ZEW: O. Lang/K.-H. Nöhrbaß/K. Stahl (1993).

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  17. Vgl. G. Zitzmann (1992), S. 36.

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  18. Zur Entwicklung des Zinssatzes für langfristige Staatsanleihen für die Jahre 1973–1992 siehe die Kapitalmarktstatistiken, die von der Deutschen Bundesbank als Statistisches Beiheft zum Monatsbericht herausgegeben werden.

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  19. Vgl. G. Zitzmann (1992), Tabelle 3.

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  20. Zu der hier verwendeten Abschreibungsmethode eines beweglichen Anlageguts mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, siehe G. Zitzmann (1992), Tabelle 1, S. 18. Der Hundertsatz darf bei der Verwendung einer degressiven Abschreibung höchstens das dreifache des linearen Hundertsatzes sein und 30% nicht übersteigen. Von etwaigen Sonderabschreibungen soll hier abgesehen werden.

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  21. Vgl. Statistisches Bundesamt (1991a), S. 191.

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  22. Eine ähnliche Berechnung führte die Deutsche Bundesbank im Rahmen eines Gutachtens für das Bundesverfassungsgericht durch. Siehe Deutsche Bundesbank (1979), Tabelle 6, S. 28.

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  23. Vgl. Bundesministerium der Finanzen (1986), S. 4.

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  24. Zu einem Literaturüberblick über die Schätzungen bzw. Vermutungen zur Steuerhinterziehung bei Kapitaleinkünften siehe D. Krischausky (1989), S. 97, FN 20.

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  25. Siehe R. Hagedorn (1991), S. 67.

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© 1995 Physica-Verlag Heidelberg

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Richter, H. (1995). Steuerliche Behandlung von Ersparnissen und Kapitaleinkommen privater Haushalte im Rahmen des gegenwärtigen Einkommensteuersystems. In: Marktorientierte Neugestaltung des Einkommensteuersystems. Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge, vol 106. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-46960-2_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-46960-2_7

  • Publisher Name: Physica-Verlag HD

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