Zusammenfassung
Das Einkommensteuerrecht in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf dem preußischen Einkommensteuergesetz von 1891 und den grundlegenden Neuordnungen des Einkommensteuerrechts im Laufe der zwanziger und dreißiger Jahre (vgl. Tipke/Lang 1991, S. 192). Es erfaßt das Einkommen in sieben Kategorien (Einkunftsarten), die durch einen starken Dualismus in den Ermittlungsprinzipien gekennzeichnet sind. Bei den Gewinneinkunftsarten nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit) kommen die Prinzipien der Reinvermögens-zugangstheorie zum Zuge. Das Einkommen in diesen Einkunftsarten umfaßt nicht nur die laufenden Erträge, sondern auch die Wertsteigerungen und -minderungen bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern. Dagegen fußt die Ermittlung in den Überschußein-künften nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte) stärker auf der Quellentheorie. Nach dieser “Theorie” sollen nur Erträge aus ständig fließenden Quellen besteuert werden, nicht jedoch die Wertänderungen des Stammvermögens.
It is horribly complex — so much that we may have shown definitely that attemping to implement a conceptually correct income tax is impracticable.
Charles E. McLure über die US—Steuerreform von 1986
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Literatur
vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4.7.1990, BStBl. II 1990, S. 817ff.
Charles E. McLure war während der Vorbereitung von Treasury I der für Steuerpolitik verantwortliche Deputy Assistant Secretary of the Treasury for Tax Analysis im amerikanischen Finanzministerium.
Bei hohen Inflationsraten steigen die Kapitalkosten in einem nichtindexierten Einkommensteuersystem stark an. Vgl. King (1977) und King/Fullerton (1984).
In den USA zahlten die Körperschaften trotz hoher Steuersätze wegen der hohen Abschreibungssätze vor 1986 kaum noch Steuern (vgl. Pechman 1987, S. 16).
Mit Hilfe der Marktzinsmethode (vgl. Droste/Faßbender/Pauluhn/Schlenzka/von Löhn- eysen 1983) ist das interne Controlling theoretisch in der Lage den realwirtschaftlichen Cash-flow einer Bank zu ermitteln. Der Fiskus hat jedoch keinen Zugriff auf diese Daten.
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© 1993 Physica-Verlag Heidelberg
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Raab, M. (1993). Wege zu einer einfacheren und gerechteren Besteuerung. In: Steuerarbitrage, Kapitalmarktgleichgewicht und Unternehmensfinanzierung. Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge, vol 87. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-46946-6_8
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