Zusammenfassung
Bei Privatpersonen sind Wertänderungen nach dem deutschen Einkommensteuerrecht weitgehend steuerfrei. Im Gegensatz dazu werden Wertänderungen von Vermögensgegen— ständen bei der Gewinnermittlung eines Unternehmens berücksichtigt. Wertsteigerungen dürfen jedoch erst bei ihrer Realisierung, d.h. bei der Veräußerung des Vermögensgegen— Standes, als Gewinn ausgewiesen werden. Wertminderungen führen dagegen sofort zu einer Gewinnminderung. Durch diese unterschiedliche Behandlung von Wertsteigerungen und -minderungen in der Steuerbilanz erwirbt das Unternehmen mit dem Kauf eines Vermögensgegenstandes mit Wertänderungspotential eine Option auf eine Steuerstundung oder kurz: eine Steueroption. Hätte das Unternehmen statt dessen einen Vermögensgegenstand erworben, dessen Erträge nicht in Form von Wertänderungen, sondern in Form von Zahlungsströmen anfallen, so müßte das Unternehmen diesen Ertrag sofort versteuern.
Diejenigen Ausreden, in denen gesagt ist, warum die AG keine Steuern bezahlen kann, werden in einer sogenannten “Bilanz” zusammengestellt.
Kurt Tucholsky
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© 1993 Physica-Verlag Heidelberg
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Raab, M. (1993). Steueroptionen und Gewinnermittlung. In: Steuerarbitrage, Kapitalmarktgleichgewicht und Unternehmensfinanzierung. Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge, vol 87. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-46946-6_6
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Publisher Name: Physica-Verlag HD
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