Zusammenfassung
Von Anlagen zum Umschlag gefährdender flüssiger Stoffe geht grundsätzlich eine potentielle Gefährdung der Schiffahrt, der Wasserstraßen als Verkehrsweg und des Gewässers aus. Solche Anlagen sind daher sowohl stromund schiffahrtspolizeilich als auch wasserrechtlich zu genehmigen, soweit die Anlage nicht in einem Planfeststellungsverfahren, z. B. für den gesamten Hafen, bereits mit erfaßt ist. Gemäß Erlaß des Bundesministers für Verkehr (BMV) und gemäß Erlassen der Länder sind bei strom- und schiffahrtspolizeilichen Genehmigungen sowie bei wasserrechtlichen Genehmigungen die „Richtlinien für Anforderungen an Anlagen zum Umschlag gefährdender flüssiger Stoffe im Bereich von Wasserstraßen“ [1], die von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem BMV ausgearbeitet worden sind, anzuwenden. Die Einführungserlasse sagen allerdings gleichzeitig, daß der Genehmigungsbehörde ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der zu fordernden Auflagen eingeräumt wird. Ferner wird darauf hingewiesen, daß bestehende Anlagen zu überprüfen sind, ob sie in ihrer Gestaltung und ihrer Einrichtung sowie in den geltenden Betriebs- und Verhaltensvorschriften den Anforderungen der Richtlinien entsprechen. Wo dies nicht der Fall ist, sind die bestehenden Verwaltungsakte möglichst bald diesen Anforderungen anzupassen.
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Schrifttum
Richtlinien für Anforderungen an Anlagen zum Umschlag gefährdender flüssiger Stoffe im Bereich von Wasserstraßen. Verkehrsblatt Amtlicher Teil 1975, Heft 16, Seite 485
Handbuch fur gefährliche Güter. Berlin, Heidelberg, New York: Springer 1980
Einrichtungen an Bord und an Land für den Umschlag gefährlicher flüssiger Güter. Duisburg: Binnenschiffahrts-Verlag
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© 1985 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Schapp, H. (1985). Anforderungen an Anlagen zum Tankschiffumschlag gefährdender flüssiger Stoffe im Bereich von Binnenwasserstraßen. In: Schwab, R., Becker, W. (eds) 1983/84. Jahrbuch der Hafenbautechnischen Gesellschaft, vol 40. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-46529-1_15
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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