Zusammenfassung
Der Kriminalist, der über die Strafe sprechen soll, ist in einer eigentümlichen Verlegenheit. Die Kriminalstrafe, ihr Wesen, ihr Inhalt, ihr Zweck, ihre erhofften und ihre möglichen Wirkungen sind der eine der beiden Hauptgegenstände seines Faches. (Den anderen bildet die strafbare Handlung, das Verbrechen.) Dennoch ist er nicht imstande, eine ohne weiteres einleuchtende Aussage darüber zu machen, was die Strafe eigentlich ist. Nun muß doch aber die Frage, was die Strafe ist, was sie von anderen Erscheinungen des Rechtslebens unterscheidet, schon beantwortet sein, bevor man die weitere Frage nach ihrem Sinn stellen kann. So wird nichts anderes übrig bleiben, als mit einer Besinnung auf den Begriff der Kriminalstrafe zu beginnen. Erst wenn die Definition dieses Begriffes gelungen ist, kann die Frage nach dem Sinn der Strafe aufgeworfen werden. Dabei muß freilich von vornherein die Möglichkeit einkalkuliert werden, daß eben der Sinn, den wir dem Rechtsinstitut Strafe beilegen, sich als eines der Merkmale erweisen wird, aus denen sich der Begriff der Strafe zusammensetzt.
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© 1961 Springer-Verlag OHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Bockelmann, P. (1961). Vom Sinn der Strafe. In: Heidelberger Jahrbücher. Heidelberger Jahrbücher, vol 5. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-45967-2_4
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