Zusammenfassung
Der Umfang eines Sprengtrichters in einer Ufereinfassung ist nicht nur abhängig von der Gräße der Sprengladung, sondern auch von der Geschlossenheit der Fläche des Sprengtrichters sowie dem statischen Aufbau des Bauwerkes. Zum Beispiel wird eine statisch bestimmte Gitterkonstruktion auf einem Pfahlrost unter gleichen Voraussetzungen geringeren Schaden haben als eine Winkelstützmauer auf Pfählen. Die durch die Explosion entstehenden Luftwellen, erst Druck, dann Sog, können die Gitterkonstruktion durchströmen. Sie verursachen nur Schaden an den angeblasenen Teilen. Zusätzliche Schäden durch verdämmte Gesteins- oder Erdmassen treten nicht ein. Da die Gitterkonstruktion allseits offen ist, brauchen vor der Wiederherstellung keine Erd- oder Gesteinsmassen beseitigt zu werden, sondern nur die beschädigten Teile. Sie wird in kürzerer Zeit wiederhergestellt sein, als Spundwände und Winkelstützmauern.
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Lutz, R. (1953). Ufereinfassungen, Dalben und Anleger. In: 1950/51. Jahrbuch der Hafenbautechnischen Gesellschaft, vol 20 /21. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-45821-7_12
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