Zusammenfassung
Pflegebedürftigkeit kann jeden jederzeit treffen. Pflegebedürftig zu sein bedeutet, auf die Hilfe und Unterstützung durch andere (z. B. Familienangehörige) angewiesen zu sein. Um die Betroffenen finanziell zu unterstützen und die Familien bei ihren Aufgaben rund um die häusliche Pflege zu entlasten, wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Einige Versicherte wissen jedoch nicht, welche Leistungen ihnen aus der Pflegeversicherung zustehen, mit der Folge, dass diese dann aus Unsicherheit zu spät beantragt werden. Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Ansprüche, darüber, was bei Pflegebedürftigkeit insbesondere im Zusammenhang mit Demenz zu regeln ist, und für welche Art der Pflege (z. B. ambulant, teilstationär, stationär) Sie sich entscheiden können.
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Döbele, M., Schmidt, S. (2014). Gesetzliche Leistungen. In: Demenzbegleiter für Betroffene und Angehörige. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-38357-1_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-38357-1_11
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