Zusammenfassung
Die Freiheit zur Religionsausübung ist nur insoweit ein Menschenrecht, als sie in Anspruch genommen wird, um die Überwältigung durch das Sakrale erträglich zu machen, nicht um Zustände in der profanen Welt zu ändern. Letzteres ist von zahlreichen anderen Menschenrechten geschützt, nicht aber von der Religionsfreiheit. Diese bezieht sich auf ein Verhalten, dass in gewisser Weise „nicht von dieser Welt“ ist. Wenn sich religiöse Praxis aber auf ein Verhalten bezieht, das keine Auswirkungen auf die profane Welt hat, fragt es sich, aus welchen Gründen jemand diese Freiheit überhaupt zu beschneiden trachten könnte. Von wem gehen eigentlich die Gefahren aus, denen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit wehren soll?
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Tiedemann, P. (2012). Die Relevanz der Religionsfreiheit. In: Religionsfreiheit - Menschenrecht oder Toleranzgebot?. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-32709-4_9
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