Zusammenfassung
§ 110 StPO behandelt die Durchsuchung elektronischer Speichermedien. Grundsätzlich
ist dies eine dem Betroffenen gegenüber offene Maßnahme, die daher nicht
zu den verdeckten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen gehört.
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- 1.
Das ist dem Betroffenen zur eigenen Nutzung exklusiv zugewiesener Speicherplatz, der ihm von seinem Diensteanbieter zur Verfügung gestellt wird. Der Speicherplatz wird physisch auf einem ortsfernen Rechner des Diensteanbieters bereitgestellt, ohne dass der Betroffene über manuellen Zugang zu diesen Speichergeräten verfügt.
- 2.
Vgl. BTDrucks 16/5846 S. 64; 1679, S. 45; Bär, MMR 2008, S. 221; Meyer-Goßner, StPO54, § 110 Rdn. 6.
- 3.
Vgl. BTDrucks 16/5846, S. 64.
- 4.
BTDrucks 16/5846, S. 33 und 64: „Nicht erlaubt wird durch § 110 Abs. 3 StPO-E der heimliche Online-Zugriff auf zugangsgeschützte Datenbestände im Sinne eines mitunter ‚staatlichen Hackings‘ oder einer heimlichen Online-Durchsuchung. Der Online-Zugriff auf öffentlich zugängliche Datenbestände, die keiner besonderen Zugangsberechtigung bedürfen, erfordert hingegen keine besondere Ermächtigungsgrundlage.“
- 5.
BVerfGE 124, 43, 58.
- 6.
BVerfGE 124, 43, 60 f. Das BVerfG war aber früher selbst von einem Vorrang der §§ 100a, 100b StPO ausgegangen, vgl. BVerfGE 113, 348; zustimmend Puschke/Singelnstein, NJW 2008, S. 3534.
- 7.
Wohlers in: SK-StPO, § 110 Rdn. 10; Knierim, StV 2009, S. 211.
- 8.
Kasiske, S. 228 ff.
- 9.
Schlegel, HRRS 2008, S. 27 f.
- 10.
Schlegel, HRRS 2008, S. 28 f.; ähnlich auch Brodowski, JR 2009, S. 408.
- 11.
Vgl. § 29, II, 2.
- 12.
BTDrucks 16/5846. S. 15.
- 13.
Entgegen dem zunächst in der Entwurfsbegründung vorgeschlagenen Verbot, vgl. Schlegel, HRRS 2008, S. 27.
- 14.
„Freilich hätte sie erhebliche praktische Probleme mit sich gebracht. Man hätte schwierige Abklärungen über die entsprechenden Befugnisse des Betroffenen treffen müssen und vor allem wäre die Regelung leer gelaufen, wenn ein entsprechendes Verbot für den Zugriff weiterer Personen zwischen Betroffenen und Dritten vereinbart worden wäre.“ Schlegel, HRRS 2008, S. 27.
- 15.
Vgl. § 6, IV, 4.
- 16.
Vgl. § 15.
- 17.
BVerfGE 124, 43, 69 f.
- 18.
Vgl. § 15, IV, 3, b); § 20, III.
- 19.
Siehe § 6, IV, 4.
- 20.
BVerfGE 124, 43, 62. Dies steht im Widerspruch zu den Wertungen in BVerfGE 120, 274, 322 f. (in diesem Urteil wurde eine Online-Durchsuchung nur bei dringenden Gefahren für überragend wichtige Allgemeingüter gestattet) und BVerfGE 125, 260, 335 f. (Die Abfrage von auf Vorrat gespeicherter Verkehrsdaten war mit § 100g i. V. m. TKG im Hinblick auf die Anlasstaten unangemessen, da der Katalog des § 100a nicht verpflichtend ist.)
- 21.
Vgl. ausführlich § 20, III.
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Bode, T.A. (2012). § 29 Sog. Kleine-Online-Durchsuchung gemäß § 110 Abs. 3 StPO. In: Verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-32661-5_29
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