Zusammenfassung
Die Berufsbezeichnung Konstrukteur ist in Deutschland nicht geschützt, das heißt sie kann ohne Nachweis spezieller Fachkompetenzen und ohne einen bestimmten Ausbildungsabschluss geführt werden. Entsprechend vielfältig sind die Bildungshintergründe und -wege. Im nichtakademischen Bereich kann dies beispielsweise eine duale Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner oder zum Technischen Systemplaner (ehemals Technischer Zeichner) sein. Beide Berufsausbildungen haben im ersten Jahr gemeinsame Inhalte, also auch gemeinsame berufliche Qualifikationen, und vertiefen anschließend in verschiedenen Fachrichtungen berufsprofilgebende Qualifikationen. Auf diesen oder ähnlichen Berufsausbildungen und Berufserfahrung kann — muss aber nicht zwangsläufig als Voraussetzung für Konstruktionstätigkeiten — eine berufliche Fortbildung aufbauen, zum Beispiel zum geprüften Konstrukteur oder zum Techniker mit Fachrichtung Maschinentechnik und Schwerpunkt Konstruktion.
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Literatur
Vgl. Statistisches Bundesamt 2011.
Vgl. VDI/IW 2010, S. 10. Drei Prozent sind promovierte Ingenieure.
Vgl. Statistisches Bundesamt 2011.
Vgl. TU9 2008.
Vgl. TU9 2008.
Vgl. IWV 2011.
Vgl. IWV 2011.
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Denkena, B., Dengler, B., Hopen, P. (2012). Das Maschinenbaustudium — Ein Möglicher Bildungsweg Hin Zum Konstrukteurberuf. In: Albers, A., Denkena, B., Matthiesen, S. (eds) Faszination Konstruktion. acatech Studie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-31941-9_2
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