Zusammenfassung
Kartellverträge stellen explizite vertragliche Absprachen zwischen verschiedenen Unternehmen dar. Die Mitglieder eines solchen Kartells sind an die Vereinbarungen des Vertrages gebunden, behalten aber ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit. Im allgemeinen liegt der Bildung eines Kartells das Bestreben der Mitglieder zugrunde, ihr Verhalten zu koordinieren anstatt gegeneinander zu konkurrieren. Es gibt aber auch geschichtliche Beispiele für staatliche Zwangskartelle, die zur Durchsetzung obrigkeitlicher Zielvorstellungen dienten. Heutzutage wird die Bildung von Kartellen in den meisten industrialisierten Staaten durch das Wettbewerbsrecht eingeschränkt.
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Bester, H. (2012). Wettbewerbsbeschränkungen. In: Theorie der Industrieökonomik. Springer-Lehrbuch. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-31413-1_4
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