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Einleitung

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Grundbegriffe der grünen Gentechnik

Part of the book series: Ethics of Science and Technology Assessment ((ETHICSSCI,volume 39))

  • 2206 Accesses

Zusammenfassung

Das 20. und sicher auch das 21. Jahrhundert können als Jahrhunderte des Gens oder auch der Gentechnik angesehen werden. Die neuen Erkenntnisse und Techniken der Biologie im Bereich der Genetik machen vieles möglich, was bislang undenkbar erschien. In diesem Kontext stellt die Gentechnik eine Praxis dar, die für die Zukunft vielversprechende, aber auch beängstigende Möglichkeiten bietet, so dass sich an der Bewertung der Gentechnik die Geister scheiden. (vgl. Altieri und Rosset 2002; McGloughlin 2002)

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Notes

  1. 1.

    Zur genaueren Bestimmung, was das Wort ‚grün‘ in ‚grüne Gentechnik‘ bedeuten kann, siehe Kap. 3.4.

  2. 2.

    Im Gentechnologiebericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften wird die Einteilung der Biotechnologie in rote, grüne und graue Biotechnologie anhand von Geschäftsfeldern vorgenommen. Zur roten Gentechnologie werden die human- und veterinärmedizinische sowie pharmazeutische Entwicklung und Anwendung, zur grünen Gentechnik die Pflanzen- und Lebensmittelbiotechnologie und zur grauen Gentechnik die Entwicklung und Anwendung von Verfahren in der Industrie und im Umweltschutz gezählt. Aber auch diese Einteilung ist nicht disjunkt, da nicht immer eine eindeutige Zuordnung möglich ist. (Hucho et al. 2005:525–526)

  3. 3.

    Folgende Problemfelder werden aufgeführt: Akzeptanz der Endverbraucher, Brain-drain, Eingriff in die Schöpfung/Natur, Ernährungssicherheit, Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland, Gesunde Ernährung, Gesundheitliche Risiken, Koexistenz und Haftungsfragen, Landwirtschaftliche Strukturen, Missbrauchsrisiko, Nachhaltigkeit, Nutzenverteilung, Ökologische Risiken beim Anbau, Ökonomische Gewinne und Arbeitsplätze, Patente auf Leben, Realisierung wissenschaftlicher Zielsetzungen, Rechtsrahmen, Sicherheit während der Forschung, Sicherheitsforschung und -prüfung, Stand der Kommerzialisierung, Transfer von Wissen in Produkte, Wahlfreiheit und Kennzeichnung.

  4. 4.

    Z. B. das Totalverbot der grünen Gentechnik durch die Vernichtung von Freilandversuchen. (Boysen 2008:255)

  5. 5.

    In dieser Hinsicht sollte der Gedankengang Leonard Nelsons aufgegriffen werden, dass man einen festeren Boden als eine emotionale Grundlage benötigt, auf dem eine Evaluation aufgebaut werden kann:

    „Diese Tatsachen [des Lebens, SH] treiben uns durch ihre Einwirkung auf das Gefühl bald hierhin, bald dorthin, solange wir keinen festen Standpunkt gefunden haben, von dem aus wir mit Sicherheit, mit der Sicherheit der Wissenschaft, über die Tatsachen urteilen können. Es ist also die eigentlich praktische Bedeutung der Probleme, die uns unmittelbar veranlaßt, sie wissenschaftlich anzugreifen. Um das zu können, ist es erforderlich, sie zum Gegenstand einer Untersuchung zu machen, die gar nicht nüchtern und leidenschaftslos genug von statten gehen kann, bei der also gerade alles darauf ankommen wird, die Wirkung auf das Gefühl, auf der sonst die Triebkraft der sittlichen Wahrheiten beruht, sorgfältig fernzuhalten. (Nelson 1932:§ 4, 13–14)“

  6. 6.

    Zu den möglichen Verläufen von Rechtfertigungsdiskursen siehe Gethmann (1979).

  7. 7.

    Überlegungen grundlegender Art, ob aus der Natürlichkeit ein Sollen abzuleiten ist, ist in Birnbacher (2006) zu finden.

  8. 8.

    Würden diese Aspekte ebenfalls berücksichtigt, so müsste die Liste der Grundbegriffe um ein Vielfaches verlängert werden. So würden z. B. im Bereich der Diskussion um die Monopolisierung von Wissen und Gütern auch Fragen der Gerechtigkeit eine Rolle spielen. Da dies den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen würde, wird nur der ausgewählte Bereich fokussiert. Auch die empirischen Fragen, wie risikoreich diese Technik ist, werden hier nicht tiefgehend analysiert, da diese Fragen Sache der betreffenden Fachwissenschaft sind. Einen Überblick über verschiedene ethische Aspekte der Biotechnologie im Lebensmittelbereich gibt Thompson (2007a).

  9. 9.

    Eine biozentristische Umweltethik scheint auf den ersten Blick eine Position zu sein, die nicht unbedingt zu den gängigen Positionen der akademischen Ethik gehört. Allerdings rückt diese Position wieder verstärkt in den Blickpunkt des Interesses, seitdem die Schweiz 1992 in ihrer Bundesverfassung die ‚Würde der Kreatur‘ als zu berücksichtigenden Aspekt aufgenommen hat:

    „Abs. 3: Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbguts von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten.“

    Vgl. auch: Balzer et al. (2000); Jaber (2000); Brom (2000).

  10. 10.

    Beide Autoren äußern sich in ihren Werken „Werte in der Natur und die Natur der Werte“ (Rolston) bzw. „Respect for Nature“ (Taylor) selber nicht zur Problematik der grünen Gentechnik.

  11. 11.

    Dazu werden die Positionen nicht explizit vorgestellt, sondern es werden mögliche Fälle von Grundannahmen, die in der Debatte eine Rolle spielen, analysiert und kritisiert.

  12. 12.

    In ‚Logische Propädeutik‘ von Wilhelm Kamlah und Paul Lorenzen wird ähnliches auch als Plastizität der Gebrauchsausdrücke bezeichnet. Vgl. Kamlah und Lorenzen (1996):64–69).

  13. 13.

    So z. B.: „[…] the influence, upon our thinking, of a comprehensive scientific theory, or of some other general point of view, goes much deeper than is admitted by those who would regard it as a convenient scheme for the ordering of facts only. According to this [...] idea scientific theories are ways of looking at the world; and their adoption affects our experiences and our conception of reality.“ (Feyerabend 2000:29; Hervorhebung SH)

  14. 14.

    Hier wird davon ausgegangen, dass die Bedeutung von Ausdrücken bzw. Prädikatoren nicht allein durch eine ostensive Einführung erfasst werden kann. In Kritik einer Position, die die ostensive Einführung als die bedeutungskonstituierende Methode favorisiert (eine Kritik, die man z. B. auf eine Putnamsche oder Kripkesche Position der kausalen Bedeutungstheorie anwenden könnte – siehe hierzu Kap. 3.5.2) schreibt Wittgenstein:

    „Das Benennen erscheint als eine seltsame Verbindung eines Wortes mit seinem Gegenstand. – Und so eine seltsame Verbindung hat wirklich statt, wenn nämlich der Philosoph, um herauszubringen, was die Beziehung zwischen Namen und Benannten ist, auf einen Gegenstand vor sich starrt und dabei unzählige Male einen Namen wiederholt, oder auch das Wort „dieses“. Denn die philosophischen Probleme entstehen, wenn die Sprache feiert. Und da können wir uns allerdings einbilden, das Benennnen sei irgend ein merkwürdiger seelischer Akt, quasi eine Taufe eines Gegenstandes. Und wir können so auch das Wort „dieses“ gleichsam zu dem Gegenstand sagen, ihn damit ansprechen – ein seltsamer Gebrauch dieses Wortes, der wohl nur beim Philosophieren vorkommt. (Wittgenstein 1984a:§38)

  15. 15.

    Wittgenstein bezeichnet Sprachspiele als „Verfahren zum Gebrauch von Zeichen“ (Wittgenstein 1984b:37) und schreibt, dass in Sprachspielen der Gebrauch von Wörtern gelernt wird.

  16. 16.

    Vgl. Glock (2000:326):

    „Ein Satz ist ein Zug oder eine Bewegung im Spiel der Sprache; er wäre bedeutungslos ohne das System, von dem er ein Teil ist. Sein Sinn ist seine Funktion in der sich entfaltenden sprachlichen Tätigkeit. […] Wie im Fall der Spiele, hängt, welche Züge möglich sind, von der Situation (der Stellung auf dem Spielbrett) ab, und für jeden Zug sind bestimmte Antworten verständlich, während andere ausgeschlossen sind.“

  17. 17.

    Man könnte hier vielleicht besser von terminologie-geladen sprechen, denn es müssen nicht notwendigerweise Theorien angenommen werden, damit eine Kontextdependenz der Bedeutung angenommen werden kann. Wenn hier von Theoriegeladenheit die Rede ist, dann ist der Theoriebegriff mit einem eher schwachen Anspruch der Theoretizität verbunden.

  18. 18.

    Bei der Auflistung der möglichen Positionen hinsichtlich der verschiedenen Grundbegriffe der grünen Gentechnik wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

  19. 19.

    In der pflanzenethischen Konzeption Angela Kallhoffs werden z. B. aus naturwissenschaftlichen Bewertungen pflanzlichen Lebens Kriterien für ein ‚gutes pflanzliches Leben‘ abgeleitet. Unabhängig davon, wie Angela Kallhoff ihre ethische Position begründet, wird in diesem Kapitel überlegt, wie wissenschaftliches und damit auch biologisches Wissen überhaupt aufgefasst werden kann. (Vgl. Kallhoff 2002; Hiekel 2005)

  20. 20.

    Bei Philippa Foot ist dies z. B. nicht nur auf der Ebene der Konnotation der Fall, sondern der Begriff des ‚Lebens‘ und der des ‚Guten‘ sind hier direkt miteinander verbunden und sie postuliert eine natürliche Normativität, die allen Lebwesen zukommt:

    „[…] there is a conceptual connexion between life and good in the case of human beings as in that of animals and even plants. Here, as there, however, it is not the mere state of being alive that can determine, or itself count as good, but rather life coming up to some standard of normality. (Foot 2002, S. 42–43).

    Und:

    „Also ist die „autonome“ Bewertung eines bestimmten Lebewesens, d. h. eine Bewertung ohne Bezug auf unsere Interessen und Wünsche, dann möglich, wenn zwei Aussagetypen zusammenkommen: Aristotelian categorials (Lebensform-Beschreibungen, die sich auf Spezies beziehen) auf der einen Seite und Aussagen über bestimmte Individuen, die Gegenstand der Bewertung sind, auf der anderen Seite. (Foot 2004:54)“

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Correspondence to Susanne Hiekel Dipl.-Biol. .

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Hiekel, S. (2012). Einleitung. In: Grundbegriffe der grünen Gentechnik. Ethics of Science and Technology Assessment, vol 39. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-24900-6_1

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