Zusammenfassaug
Nach den Ausführungen zu den allgemeinen Lehren und Grundbegriffen des Völkerrechts sollen im Anschluss die „besonderen Gebiete“ des Völkerrechts erläutert werden. „Besondere Gebiete“ sind die völkerrechtlichen Rechtsbereiche, in denen von den allgemeinen völkerrechtlichen Normen abweichende Sonderrechtssätze, sei es auf völkergewohnheitsrechtlicher, sei es auf vertraglicher Basis, bestehen. Der Ausdruck „besondere Gebiete“ soll folglich nicht abgelegene Randbereiche des Völkerrechts bezeichnen, sondern Sachgebiete, die einer gemeinsamen Normierung zugeführt wurden. Sie gehen dann als Spezialregelungen den allgemeinen völkerrechtlichen Normen vor, denen nur eine lückenfüllende Funktion zukommt. Die besonderen Gebiete können im Rahmen dieses Studienbuches nur überblicksartig dargestellt werden, bei besonderem Interesse empfiehlt sich ein die jeweilige Materie vertiefend behandelndes Lehrbuch.
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Lorenzmeier, S. (2011). Besondere Gebiete des Völkerrechts. In: Völkerrecht - Schnell erfasst. Recht - schnell erfasst. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-23711-9_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-23711-9_3
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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Online ISBN: 978-3-642-23711-9
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