Zusammenfassaug
Bevor man sich dieser schwierigen Materie vorsichtig zu nähern versucht, ist es zunächst erforderlich, den Begriff „Internationales Steuerrecht“ zu erklären. Eine kurze Definition könnte lauten: „Internationales Steuerrecht ist das nationale Steuerrecht, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst.“ Das internationale Steuerrecht ist nicht in einem einzigen Gesetz zusammengefasst, sondern besteht aus einer fast unüberschaubaren Menge von Einzelbestimmungen, die sich in den gängigen Einzelsteuergesetzen wieder finden (z. B. §§ 2a, 32b, 34c, 34d, EStG, § 26 KStG), einzelnen Gesetzen (z. B. Außensteuergesetz), Verwaltungsvereinbarungen, Erlassen und nicht zuletzt den völkerrechtlichen Verträgen (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen). Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Regelungen zur Steuerharmonisierung innerhalb der EU) fehlen international geltende Gesetze, die sich mit grenzüberschreitenden Steuerfragen befassen. Die Schwerpunkte des internationalen Steuerrechts liegen im Recht der direkten Steuern auf das Einkommen und Vermögen (ESt, KSt, GewSt, ErbSt).
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Kreft, V. (2012). Grundzüge des internationalen Steuerrechts. In: Steuerrecht - Schnell erfasst. Recht - schnell erfasst. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-22933-6_10
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