Abstract
Nachdem nun die Menschenrechtsbindung des Sicherheitsrates bei der Gestaltung des 1267-Sanktionsregimes untersucht und bejaht worden ist, sollen in diesem Kapitel die Sicherheitsratsresolutionen vorgestellt und analysiert werden, die die Rechtsgrundlage des 1267-Sanktionsregimes bilden. Diese Betrachtung dient mehreren Zielen. Zum einen soll so die Entwicklung des Sanktionsregimes nachgezeichnet werden: Im Gegensatz zu einer bloßen Feststellung der heute dort geltenden Regeln lässt sich so insbesondere nachvollziehen, welche rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Fortschritte in dem Sanktionsregime seit seiner Einrichtung gemacht worden sind.1 Dies ist deshalb interessant, weil etwaige einschlägige Entwicklungen belegen würden, dass die oben gefundenen Vorgaben für die Ausgestaltung des Sanktionsregimes nicht ausschließlich realitätsfernem Idealismus entspringen, sondern Ansätze in diese Richtung im 1267-Regime schon durchaus vorhanden und verwirklicht sind.
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Feinäugle, C.A. (2011). Teil III Das 1267-Sanktionsregime: Ist-Zustand und Soll-Zustand nach dem gefundenen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Maßstab. In: Hoheitsgewalt im Völkerrecht. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 225. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-20471-5_3
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Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-20470-8
Online ISBN: 978-3-642-20471-5
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