Zusammenfassaug
Die berufliche Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und stationären Einrichtungen ist schon seit vielen Jahren ein immerwährend diskutiertes Thema. Auch die Gesundheitspolitik hat mit ihren Gesundheitsstruktur- und Modernisierungsgesetzen, insbesondere aber auch mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und dem GKV-WSG, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den beiden Leistungssektoren gefördert. Die mit solchen Kooperationen verbundenen Intentionen sind sehr unterschiedlich. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versuchen durch eine Einbindung an klinische Einrichtungen ein zusätzliches Standbein zu begründen, da die im Rahmen der Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten erzielbaren Honorare in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen sind. Die klinischen Einrichtungen sind an einer Einbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte interessiert, um Personalengpässe zu überbrücken und das eigene Leistungsspektrum durch erfahrene Ärzte zu ergänzen.
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Wienke, A. (2011). Kooperationen zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Hilfsmittelerbringern. In: Wienke, A., Janke, K., Kramer, HJ. (eds) Der Arzt im Wirtschaftsstrafrecht. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-19120-6_3
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