Zusammenfassung
Die Juris GmbH als größte deutsche juristische Datenbank hat »jurisº als Dienstleistungsmarke eingetragen und ist vom Gesellschaftszweck her hauptsächlich im Bereich Recht als Dokumentations- und Informationsdienstleister tätig. Diese Firma kann von einem Unternehmen, das sich allgemein mit der Entwicklung und dem Vertrieb von EDV-Systemkonzepten beschäftigt und dabei unter anderem auch mit der Erstellung von Intemet-Seiten für Dritte anbietet sowie der Verwaltung der dafür benötigten Internet-Server übernimmt, Unterlassung der Verwendung und Beseitigung der Reservierung der Domain »www.juris.deº verlangen. Durch die Verwendung der namensmatäßigen Abkürzung »jurisº als Internet-Adresse liegt eine unbefugte Ingebrauchnahme unter Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des betroffenen Unternehmens i.S.v. § 12 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB vor. Die Interessenverletzung ergibt sich bereits aus der Registrierung der Domain »www.juris.deº, da die Juris GmbH dadurch an der Verwendung ihrer »naturlichenº Domain gehindert ist, die auf sie namensmäßig verweist. Offen bleibt, ob sich diese Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche auch aus MarkenG § 15 Abs. 2 oder Abs. 3, MarkenG § 14 Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 6, entsprechend MarkenG §§ 11, 17 oder aus UWG § 1 ergeben.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 2003 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Kröger, D., Hanken, C. (2003). Namensrechtlich geschütztes Firmenschlagwort — juris.de. In: Casebook Internetrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-19011-7_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-19011-7_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-41840-5
Online ISBN: 978-3-642-19011-7
eBook Packages: Springer Book Archive